Beschlussvorschlag:
- Der Abwägung der zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes
abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen,
zugestimmt.
2. Die vorliegende 83. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Waldkindertagesstätte“ (siehe Anlage 2) wird gem. § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde
Nottuln hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 (VL 096/2019) den Beschluss für die
83. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Ziel des
Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Betrieb eines Waldkindergartens
Details sind der
Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand
zur Erstellung des Änderungsverfahrens.
Anlagen:
Anlage
1: Abwägungsvorschläge
Anlage
2: Planzeichnung
Anlage
3: Begründung
Anlage
4: Artenschutzprüfung Stufe 1
Anlage
5: Stellungnahme LANUV
Anlage
6: Stellungnahme untere Naturschutzbehörde