Beschlussvorschlag:
Die mit dem Haushaltsplan 2021 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Sachverhalt:
I.
Veränderungen im Stellenplan
In der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage
Nr. 04/2021 sind die Änderungen im Stellenplan 2021 gegenüber dem Vorjahr –
ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen (m/w/d) – dargestellt
worden.
Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt
werden, dass neben der Umsetzung der Ergebnisse verschiedener
Stellenbewertungsverfahren auch folgende Stellenveränderungen vorgenommen
werden sollen:
1.
Neueinrichtung einer Stelle „Förderungsmanagement
/ Finanzen“
(A 12;
Entgeltgruppe 11 TVöD)
2.
Neueinrichtung einer Stelle „Mobilitätsmanagement“
(A 12,
Entgeltgruppe 11 TVöD)
3.
Alle Stabsstellen, mit Ausnahme der Aufgaben der
Gleichstellungsbeauftragten sowie
Rechtsangelegenheiten/Vergabewesen/Geschäftsführung GIG, werden im neuen
Fachbereich 6 – Wirtschaft, Kultur, Marketing angesiedelt.
Im Fachbereich 6
– Wirtschaft, Kultur, Marketing wird eine neue Teilzeitstelle „Kulturförderung,
Unterstützung Entwicklung Wirtschaftsförderungsstrategie“ im Umfang von 19,5
Wochenstunden (Entgeltgruppe 8 TVöD) geschaffen.
Die Neuschaffung der Teilzeitstelle wird durch
den Wegfall einer Teilzeitstelle „ Unterstützung Entwicklung
Wirtschaftsstrategie“ (Entgeltgruppe 6
TVöD) im Umfang von 15 Wochenstunden, bislang in Fachbereich 0 –
Verwaltungsleitung angesiedelt, sowie durch den Wegfall einer Teilzeitstelle „
Sport- und Turnhallen, Kulturförderung“ (Entgeltgruppe
6 TVöD) im Umfang von 26,84 Wochenstunden, bislang in Fachbereich 2 – Schule
und Soziales angesiedelt, kompensiert.
4. Aufstockung einer
Teilzeitstelle von 23,3 h auf eine Vollzeitstelle im Bereich „Personalverwaltung“
(Entgeltgruppe 9c TVöD). Die Aufstockung wird durch den Wegfall einer
gleichwertigen Teilzeitstelle im Bereich Interner Service kompensiert.
5. Aufstockung einer
Teilzeitstelle von 19,5 h auf 30 h im Bereich „Digitalisierungsbeauftragte/r
(m/w/d)“ (Entgeltgruppe 9c TVöD). Die Aufstockung wird durch den Wegfall einer
gleichwertigen Teilzeitstelle im Bereich Interner Service kompensiert.
6. Den stetig wachsenden Aufgaben im Bereich
„Schule“ wird Rechnung getragen, in dem eine seit 2019 zur Unterstützung
genutzte Stelle aus dem Bereich „Rentenversicherung, Bürgerservice“
(Entgeltgruppe 6 TVöD) dauerhaft verlagert wird.
7. Reduzierung einer Vollzeitstelle im
Bereich „Unterhaltsheranziehung“ um 19,5 h
(A 10, Entgeltgruppe 10 TVöD)
8. Wegfall einer Vollzeitstelle im Bereich
„Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG“
(Entgeltgruppe 9aTVöD)
9. Wegfall einer Vollzeitstelle im Bereich
„Liegenschaftsverwaltung und Bauordnungswesen“
(Entgeltgruppe 9bTVöD)
Anfang 2020 hat die Auszubildende auf der Stelle A/2019 entschieden,
die Ausbildung noch im ersten Lehrjahr abzubrechen.
Um diesen Wegfall zu kompensieren wurde die Entscheidung getroffen im
Ausbildungsjahrgang 2020 zwei Auszubildende einzustellen. Hierfür wurden die
Stellen A/2020/1 und A/2020/2 eingeplant.
In 2021 soll wie bislang eine Ausbildungsstelle (A/2021) eingeplant
werden.
Im Bereich der Nachwuchskräftestellen für den Demografie-Ausgleich soll
eine neue Stelle 1/N11 (Entgeltgruppe 5 TVöD) eingerichtet worden. Bei einer
Stelle zur Nachwuchskräfteförderung (1/N10) kann der kw-Vermerk umgesetzt
werden, da die Nachwuchskraft eine Planstelle übernommen hat.
II.
Personalkostenentwicklung
Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr
neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe
unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- bzw. tarifrechtlichen
Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant.
Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan und der
Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan.
Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein rechtsverbindliches
SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl und Wertigkeit von
Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die vorgesehene
Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen
(Stellenübersicht).
Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach
Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der
SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.
Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen werden immer nur die
Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit
werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich
besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich
in Elternzeit befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen,
die nur teilweise besetzt sind.
Eine Verringerung der kalkulierten Personalaufwendungen durch
Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/Stellenanteile ist damit nicht
möglich, da die Kalkulation sich an den tatsächlich besetzten Stellen
(IST-Zahlen) orientiert.
Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 um
rund
T € 224 erhöht. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die
Berücksichtigung von unbeeinflussbaren Mehrbedarfen, insbesondere aufgrund von
Tarif- und Besoldungsentwicklung sowie unabdingbaren Stellenausweitungen.
Als Anlagen 1 und 2 sind die, gegenüber den mit dem Haushaltsplanentwurf
vorgelegten Stellenplänen, geänderten Stellenpläne für die Beamten und
Beschäftigten beigefügt. Die Änderungen sind in den Anlagen im Fettdruck/grau
hinterlegt dargestellt.
III.
Pensions- und Beihilferückstellungen
Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen
der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse
Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde
eine Hochrechnung für die Jahre 2021 – 2024 vorgenommen.
Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen
sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der vergangenen Jahre zurückzuführen.
a. Versorgungsempfänger
In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und
zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und
Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine negative Veränderung von rund
77 T € zu verzeichnen.
Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer
prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen
Lebenserwartungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Pensionäre
zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven
Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.
b. Aktive Beamtinnen und
Beamten
Für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind die Anpassungen unter den
Personalaufwendungen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2021 sind mit 6.183.047 € kalkuliert.
Für Vorsorgeaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 745.672 € eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet
Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet