Betreff
Wahlprüfung; Kommunalwahl 2020
Vorlage
189/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 13.09.2020 wird gem. §40 Abs. 1, lit.d KWahlG für gültig erklärt.
  2. Die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln vom 13.09.2020 wird gem. §40 Abs. 1, lit.d KWahlG für gültig erklärt.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der Rat der Gemeinde Nottuln nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahlen zum Rat der Gemeinde Nottuln und zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln am 13.09.2020 zu beschließen.

 

Gegen die Gültigkeit der Wahlen können gem. § 39 KWahlG die Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen solcher Parteien und Wählergruppen, die an den Wahlen teilgenommen haben und die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einspruch erheben.

 

Die Wahlergebnisse wurden mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.10.2020 veröffentlicht.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Rat der Gemeinde Nottuln und zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln am 13.09.2020 wurden nicht eingelegt.

 

Eine Entscheidung über eingegangene Einsprüche ist daher nicht erforderlich.

Die Wahlen zum Rat der Gemeinde Nottuln und zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln am 13.09.2020 sind daher gem. § 40 Abs. 1, lit. d KWahlG für gültig zu erklären.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

keine