Beschlussvorschlag:
- Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 13.09.2020 wird gem. §40 Abs. 1, lit.d KWahlG für gültig erklärt.
- Die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln vom 13.09.2020 wird gem. §40 Abs. 1, lit.d KWahlG für gültig erklärt.
Sachverhalt:
Gemäß § 40
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der Rat der Gemeinde Nottuln nach Vorprüfung
durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahlen zum Rat der
Gemeinde Nottuln und zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln
am 13.09.2020 zu beschließen.
Gegen die
Gültigkeit der Wahlen können gem. § 39 KWahlG die Wahlberechtigten des
Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen solcher Parteien und
Wählergruppen, die an den Wahlen teilgenommen haben und die Aufsichtsbehörde
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einspruch erheben.
Die Wahlergebnisse
wurden mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.10.2020 veröffentlicht.
Einsprüche gegen
die Gültigkeit der Wahlen zum Rat der Gemeinde Nottuln und zum Bürgermeister/zur
Bürgermeisterin der Gemeinde Nottuln am 13.09.2020 wurden nicht eingelegt.
Eine Entscheidung
über eingegangene Einsprüche ist daher nicht erforderlich.
Die Wahlen zum Rat
der Gemeinde Nottuln und zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Gemeinde
Nottuln am 13.09.2020 sind daher gem. § 40 Abs. 1, lit. d KWahlG für gültig zu
erklären.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine