Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.2020
hier: Adaptive Beleuchtung auf dem Steverweg
Vorlage
178/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Steverweg zwischen Münsterstraße und Autobahn adaptive Beleuchtung zu installieren.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Steverweg zwischen Münsterstraße und Autobahn Beleuchtung mit Nachtabsenkung zu installieren.

 


Sachverhalt:

Der Antrag vom 03.11.2020 der CDU-Fraktionen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Auf dem öffentlichen Rad-/ Gehweg entlang der Stever zwischen Autobahn und Münsterstraße in Appelhülsen befindet sich keine Beleuchtung. Aufgrund der starken Frequentierung und der gewünschten Nutzbarkeit auch im Winter und in den Abendstunden soll eine adaptive Beleuchtung installiert werden.

 

Bei einer adaptiven Beleuchtung handelt es sich um eine bedarfsgerechte Steuerung der Lichtintensität in einem begrenzten Ausleuchtungsbereich. Radfahrer und/oder Fußgänger werden von einem Sensor an der Beleuchtung erfasst. Die Sensoren unterscheiden sich in Infrarot-Sensoren und Radarsensoren. Die Beleuchtung erhöht automatisch die Lichtintensität und reduziert diese wieder nach Verlassen des Sensorbereiches. Es kann gewählt werden, ob die Beleuchtung ganz abgeschaltet oder in einer geringen Reststärke weiterleuchtet. Damit das Sicherheitsgefühl der Verkehrsteilnehmer nicht negativ beeinträchtigt wird, ist bei der Installation auf eine zuverlässige Erfassung von Radfahrern und Fußgängern zu achten. Es kann zu Fehldetektionen aufgrund von Kleinsttieren sowie sich bewegender Vegetation kommen. Diese Systemirritationen sollen jedoch durch Rechenalgorithmen im Steuerungssystem minimiert werden.

 

In Münster wird bereits ein ähnliches System eingesetzt. Nach Gesprächen mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt Münster sollte eine Anlage mit Infrarot-Sensoren bevorzugt werden.

 

Diese Systeme sind sehr neu am Markt und die Herstellungskosten nicht in allen Details abzuschätzen.

 

Alternativ zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion könnte eine Beleuchtung mit integrierter Nachtabsenkung installiert werden. Bei diesem bereits mehrfach in Nottuln im Einsatz befindlichen System wird die Beleuchtung in einem voreingestellten Zeitraum auf die gewünschte Lichtintensität abgesenkt. Üblicherweise wird die Beleuchtungsstärke zwischen 23:00 Uhr - 05:00 Uhr auf 50% reduziert. Diese Voreinstellung kann jedoch bei der Installation angepasst werden.

Die Vorteile bei diesem System liegen in der ausgereiften Nutzbarkeit, es kann nicht zu Fehldetektionen kommen und im Kostenvergleich ist das vorgeschlagene System kostengünstiger. 

 

Die Lichtverschmutzung und der Energieverbrauch werden bei einer anforderungsgesteuerten Beleuchtung sowie bei einem System mit Nachtabsenkung gering gehalten, was den lichtinduzierten Eingriff in den Naturhaushalt verringert.

 

Förderprogramm „Förderung der Nahmobilität“:

Eine Förderung der Beleuchtungsanlagen mit bis zu 70% ist über das Förderprogramm der Bezirksregierung Münster „Förderung der Nahmobilität“ möglich. Ein Antrag ist bis zum 1. Juni des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres zu stellen. Somit  könnte bei Förderung ein frühester Baubeginn in 2022 erfolgen. Die Verwaltung befindet sich im Gespräch mit der Bezirksregierung und versucht bei positivem Beschluss und Fördermittelzusage eine Genehmigung zum frühzeitigen Maßnahmenbeginn zu erwirken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Förderung könnte mit bis zu 70% der Kosten erfolgen.

 

Adaptive Beleuchtung:

ca. 34.500 € bei 40 m Lichtpunktabstand, mit 10.350 € Eigenanteil und 24.150 € Förderung

oder

ca. 42.000 € bei 30 m Lichtpunktabstand, mit 12.600 € Eigenanteil und 29.400 € Förderung

für Anschaffung und Montage inkl. Netzanschluss

 

Beleuchtung mit Nachtabsenkung:

ca. 27.000 € bei 40 m Lichtpunktabstand, mit 8.100 € Eigenanteil und 18.900 € Förderung

oder

ca. 33.000 € bei 30 m Lichtpunktabstand, mit 9.900 € Eigenanteil und 23.100 € Förderung

für Anschaffung und Montage inkl. Netzanschluss

 

 


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2020

Anlage 2:       Kostenberechnung adaptive Beleuchtung

Anlage 3:       Kostenberechnung Beleuchtung mit Nachtabsenkung

Anlage 4:       Planung 30 m Lichtpunktabstand

Anlage 5:       Planung 40 m Lichtpunktabstand