Betreff
Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln
Vorlage
170/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Schulträger trägt die Kosten für die Breitbandversorgung, die Ausstattung der Schulen mit Verkabelung, WLAN und Präsentationstechnik, Software und Support. Außerdem übernimmt er bis auf Weiteres die Kosten für die mobilen Endgeräte an den Grundschulen (Kofferlösungen, 1:2 Ausstattung).

 

Die Beschaffung der Endgeräte als 1:1-Ausstattung am Rupert-Neudeck-Gymnasium erfolgt elternfinanziert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Digitalisierung der Schulen in dieser Form voranzubringen.


Sachverhalt:

Zunächst wird auf die umfangreiche Vorlage 108/2020 zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 01.09.2020 und den dort enthaltenen Sachstandsbericht verwiesen.

Es wurde beschlossen:

„Die Ausführungen der Verwaltung zur weiteren Digitalisierung der gemeindlichen Schulen wurden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, alle Finanzierungsmodelle im Vergleich bis zu den Herbstferien darzustellen. Die Aufstellungen enthalten insbesondere Aussagen zur Finanzierung von Endgeräten und zur Finanzierung der IT-Infrastruktur. Dabei ist nach den Schulen/Schultypen bedarfsgerecht zu unterscheiden.“

Wie bereits den Fraktionsvorsitzenden mit Mail vom 15.10.2020 mitgeteilt wurde, konnte der oben genannte Termin nicht realisiert werden. Insbesondere der Austausch über Finanzierungsmöglichkeiten mit einem Dienstleister war erst unmittelbar vor den Herbstferien möglich. Außerdem waren in diesem Zusammenhang die Förderprogramme zur Beschaffung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte sowie Endgeräte für Schülerinnen und Schüler nach dem Sofortausstattungsprogramm zu bewirtschaften und notwendige Vergaben abzuwickeln.

 

 

A.   Ausstattung IT-Grundstruktur

 

Das laufende Vergabeverfahren zum Glasfaseranschluss für die gemeindlichen Schulen befindet sich auf der Zielgeraden. Im HFA wird am 25.11.2020 über den Sachstand nichtöffentlich berichtet.

 

In den gesamten Schulgebäuden soll eine WLAN-Ausleuchtung erfolgen. Perspektivisch soll diese auch in den zugehörigen Sporthallen erfolgen. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die digitalen Medien im Sportunterricht nicht so häufig zum Einsatz kommen, liegt der Fokus auf der WLAN-Ausleuchtung der Schulgebäude. Entsprechend dieser Ergebnisse sind WLAN-Accesspoints in ausreichender Zahl für die Räumlichkeiten zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind im Rahmen des DigitalPakt NRW förderfähig.

 

Digitale Präsentationsmedien

 

Mit den Beschaffungen der ersten iPad-Klassensätze (als Kofferlösung 15+1, Apple-TV und Accesspoint) wurde an den Schulen auch digitale Präsentationstechnik in den ersten Klassen angebracht. Da sich in der Vergangenheit beim Einsatz an anderen Schulen gezeigt hat, dass teure interaktive Tafeln mit ihrem großen Funktionsumfang in den Schulen kaum angemessen genutzt wurden und darüber hinaus passive großformatige Bildschirme für die iPad-Präsentationen ausreichend sind, wurden bereits erste Klassenräume an den Nottulner Schulen mit passiven 75“-Displays ausgestattet. Diese Ausstattung (künftig ggfls. bereits 85“-Geräte) soll an den Schulen fortgeführt und i.d.R. alle pädagogischen Räume mit Apple-TV und den Displays bzw. bei entsprechend großen Räumen mit Beamern ausgestattet werden.

 

B.   Ausstattung mit mobilen Endgeräten

 

Bei der Ausstattung mit mobilen Endgeräten entstehen neben der IT-Grundstruktur (Breitband, Verkabelung, WLAN) die höchsten Aufwendungen. Zum Erreichen der Ziele der KMK-Strategie (Kompetenzen in der digitalen Welt, Beschluss der Kulturministerkonferenz, 08.12.2016) ist perspektivisch eine individuelle Ausstattung aller Schüler/-innen mit einem eigenen Endgerät (1:1-Ausstattung) erforderlich.
Aufgrund der leichten Administrierbarkeit, der langen Verfügbarkeit des Betriebssystems und der Vielfalt der verfügbaren Software haben sich die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld einvernehmlich über den Gemeinsamen Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld für den Einsatz von iPads entschieden (vgl. Vorlage Nr. 108/2020).

 

Diese Ausstattung ist jedoch nur schrittweise realisierbar da sich auch ein sinnvoller pädagogischer Einsatz erst nach und nach entwickelt. Insofern soll in verschiedenen Ausbauschritten vorgegangen werden:

 

·         Grundschulen:
In den Grundschulen werden die mobilen Endgeräte im Unterricht ergänzend zum klassischen Unterricht eingesetzt. Eine 1:1-Ausstattung ist daher noch nicht notwendig.

Die Ausstattung erfolgt ergänzend bzw. parallel zu herkömmlichen Computerräumen/stationären PC mit sogenannten Koffersätzen (16 Geräte) je Klasse. Das entspricht in etwa einer 1:2-Ausstattung. Die Geräte werden vom Schulträger beschafft, schulintern genutzt und werden mit Schutzhülle und ggfls. auch mit einer Anzahl von Eingabestiften ausgestattet.

 

 

·         Rupert-Neudeck-Gymnasium (RNG):

iPad-Ausstattung

Eine 1:1-Ausstattung ist gewünscht. Die Klassen 5 wurden bereits durch den Schulträger ab dem Schuljahr 2019/2020 in einer Projektphase mit personalisierten iPads ausgestattet. Diese werden den Schüler(n)/-innen auch zur häuslichen schulischen Nutzung leihweise zur Verfügung gestellt.

Die Geräte wurden jeweils mit einer Schutzhülle und Eingabestift ausgestattet. Ob darüber hinaus zukünftig (zumindest ab höheren Klassen/Stufen) eine Ausstattung mit einer Tastatur erforderlich ist, ist bisher noch nicht abschließend entschieden.

 

Computerräume
Unabhängig von der Ausstattung der Schüler/-innen mit digitalen Endgeräten ist zumindest vorübergehend die Bereitstellung von Computer-/Informatikräumen erforderlich. Am RNG werden derzeit 2 Computerräume genutzt. Diese wären in 2021 bzw. 2023 durch Ersatzbeschaffungen neu auszustatten.

 

 

C.   Finanzierungsmodelle für iPad-Ausstattung

 

Unter den zuvor genannten Prämissen wurde für die Laufzeit des DigitalPakt NRW in der als Anlage Nr. 1 beigefügten Übersicht schulscharf der Investitionsbedarf der in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln befindlichen Schulen ermittelt.

Die Digitalisierung ist ein ständig fortschreitender Prozess. Daher sind Veränderung der Anforderungen und Ausstattungserfordernisse nicht nur möglich, sondern sehr wahrscheinlich. Abgebildet wird daher der aktuelle Sachstand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung.

 

Hierin nicht enthalten sind die Kosten für die 1:1 Ausstattung der Schüler/innen des RNG. Hier ist insbesondere noch politisch zu entscheiden, ob und inwieweit eine Kostenbeteiligung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen soll.

 

Ebenfalls in der bereits mehrfach zitierten Vorlage 108/2020 wurde zur Frage, ob iPad`s als Lern- oder Lehrmittel einzustufen sind, wie folgt ausgeführt:

 

„Entscheidend für die Finanzierung ist, ob iPad´s als Lern- oder Lehrmittel einzustufen sind. Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schüler/innen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher, Taschenrechner, Zirkel und Zeichengeräte. Diese Lernmittel sind von den Eltern aufzubringen. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Schule gehörenden Unterrichtsmittel wie geografische Karten, Materialen für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder auch EDV-Räume. Die Lehrmittel sind durch den Schulträger zu stellen. ….

 

B.1      Pflichtaufgabe der Kommune?

Die Frage der Finanzierung der IT-Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schülern beschäftigt die Schulträger seit Jahren. Die Kommunalen Spitzenverbände stehen hierzu im Austausch mit der Landesregierung. Insbesondere die Frage der Übernahme der Kosten für die digitalen Endgeräte und der damit verbundenen Dauerkosten, ist bislang nicht geklärt. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende Schließung von Schulen sowie der notwendigen Distanzbeschulung hat erhebliche Dynamik in die Diskussion gebracht.

 

Kritisiert wurde von kommunaler Seite von Beginn an, dass durch das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ nur begrenzt digitale Endgeräte finanziert werden können sowie nicht finanzierte Dauerkosten verursacht werden. Insofern ist das aufgelegte „Sofortausstattungsprogramm“ für bedürftige SuS ein Beitrag zur Herstellung des für notwendig erachteten Ausstattungsstandards. Der Beschuss des Landessozialgerichtes Essen vom 22.05.2020 belegt zudem, dass eine nach dem SGB II leistungsberechtigte Schülerin in der Pandemielage Anspruch auf Finanzierung eines Tablets hat, um an dem digitalen Schulunterricht teilnehmen zu können. Mit der Anerkennung des pandemiebedingten Mehrbedarfs steht (so auch die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände) fest, „dass der Pflichtaufgabenkanon der kommunalen Schulträger die Bereitstellung digitaler Endgeräte für die Schülerschaft eben gerade nicht umfasst.“

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich dafür ein, dass die notwendige Digitalisierung der Schulen bei der Schulfinanzierung durch das Land NRW berücksichtigt wird. Als Idee wird die Auflegung eines landeseigenen Sondervermögens „Schule und Bildung“ angeregt. Damit könnte neben der klassischen Finanzierung durch die Schulpauschale nach dem GFG eine weitere Finanzierungsmöglichkeit geschaffen werden. Der bestehende Schulkonsens zur Finanzierung der Schulen läuft im Jahr 2023 aus. Die Grundsatzfragen der Schuldigitalisierung sollen dann bei der Neuauflage mitberücksichtigt werden. Bis dahin müssen die Schulträger für sich eine Entscheidung über die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für SuS treffen.“

 

 

In der als Anlage Nr. 2 aufgeführten Berechnungen werden verschiedene Varianten dargestellt, die sich so oder ähnlich in der Schullandschaft finden lassen.

 

1.    iPad-Beschaffung, Kauf durch Eltern

Die Eltern der Schüler/-innen kaufen das iPad mit Zubehör durch Sofortkauf oder Ratenzahlung. Das Gerät geht in das Eigentum der Schüler/-innen über. Die Nutzung der Endgeräte wird auf unterrichtliche Zwecke beschränkt bzw. die private Nutzung eingeschränkt.

Die Kosten für Software und Apps werden durch den Schulträger erworben und installiert.

2.    iPad-Beschaffung, Kauf durch den Schulträger
Die mobilen Endgeräte bleiben Eigentum des Schulträgers. Der geringe Preisvorteil entsteht derzeit durch unterschiedlich geltende Konditionen.

 

Beide Kaufoptionen bergen den Nachteil, dass über die Schullaufbahn und die anzusetzende Nutzungsdauer eine erhebliche Anzahl von Altgeräten aufläuft.

 

 

3.    iPad-Beschaffung, Leasing durch Schulträger ggfls. mit Kostenverlagerung auf die Eltern

 

Mit Blick auf eine durchschnittliche Schullaufbahn werden zwei Endgeräte je Schüler/in erforderlich. Nach Ablauf einer angenommenen Nutzungsdauer von 48 Monaten gehen die Geräte an den Leasinggeber zurück.

Der Schulträger least die iPads und gibt diese per Nutzungsvereinbarung und gegen Kostenerstattung an die Schüler/-innen weiter. Die Geräte bleiben Eigentum des Schulträgers.

 

4.    Variante 3) bei Anwendung des gemeindlichen Sozialfonds (Sozialstaffel)

 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des gemeindlichen Sozialfonds (Sozialleistungsbezug, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, etc.), die bei Übergabe des Gerätes nachzuweisen sind, werden von den Eltern auf Antragstellung nur x % der Leasingrate in Rechnung gestellt. Im Berechnungsmodell wurden beispielhaft 50 % Ermäßigung gewährt.

 

Mit diesen Varianten ist jeweils ein hoher Personalaufwand für den Schulträger verbunden, über den sowohl die Beschaffung als auch die Ratenvereinbarungen, Zahlungsmodalitäten und ggfls. Schadensabwicklungen erfolgen müssten.

 

 

5.    Leasing durch Schulträger für Klassen 5 bis 8 ohne Kostenverlagerung,

danach ab Klasse 9 Leasing durch Eltern

 

Das Modell stellt eine Mischung der Varianten 2) und 3) bzw. 4) dar.

 

 

D.   Fazit

 

Als Anlage 3 ist der Vorlage eine Gesamtkostendarstellung beigefügt. Neben den bereits schon erfolgten Maßnahmen (Verkabelung, WLAN, Präsentationstechnik, iPad´s etc.) sind bis zu einer „Vollausstattung“ erhebliche finanzielle Mittel durch den Schulträger aufzuwenden. Die jährlichen Kosten werden auf rund 230 T€ beziffert, ohne die individuelle Ausstattung der SuS des Rupert-Neudeck-Gymnasiums mit iPad´s. Hierzu sind vier Alternativen und deren finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Nottuln dargestellt.

 

Aufgrund der individuellen, auch privaten Nutzungsmöglichkeit zur Recherche, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, schulische Projekte etc. über den reinen schulinternen Gebrauch hinaus ist eine Beteiligung der Eltern bei der Beschaffung der Endgeräte aus Sicht des Schulträgers zumutbar und gerechtfertigt. Soziale Notlagen können durch eine Aufstockung des bestehenden Sozialfonds erfolgen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass der Schulträger alle Kosten für die Breitbandversorgung, die Ausstattung der Schulen mit Verkabelung, WLAN und Präsentationstechnik, Software und Support trägt. Außerdem übernimmt er bis auf Weiteres die Kosten für die mobilen Endgeräte an den Grundschulen (Kofferlösungen, 1:2 Ausstattung).

 

Die Beschaffung der Endgeräte als 1:1-Ausstattung am Rupert-Neudeck-Gymnasium erfolgt elternfinanziert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Vgl. Anlage 3


Anlagen:

Anlage 1: Kostenplanung digitale Ausstattung der Schulen der Gemeinde Nottuln

Anlage 2: iPad-Beschaffung am Rupert-Neudeck-Gymnasium

Anlage 3: Gesamtkostenaufstellung