Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wird
zur Kenntnis genommen.
Der Schulträger
trägt die Kosten für die Breitbandversorgung, die Ausstattung der Schulen mit
Verkabelung, WLAN und Präsentationstechnik, Software und Support. Außerdem
übernimmt er bis auf Weiteres die Kosten für die mobilen Endgeräte an den
Grundschulen (Kofferlösungen, 1:2 Ausstattung).
Die Beschaffung
der Endgeräte als 1:1-Ausstattung am Rupert-Neudeck-Gymnasium erfolgt
elternfinanziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Digitalisierung der Schulen in dieser Form voranzubringen.
Sachverhalt:
Zunächst wird auf die umfangreiche Vorlage 108/2020 zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 01.09.2020 und den dort enthaltenen Sachstandsbericht verwiesen.
Es wurde beschlossen:
„Die Ausführungen der Verwaltung zur weiteren Digitalisierung der gemeindlichen Schulen wurden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, alle Finanzierungsmodelle im Vergleich bis zu den Herbstferien darzustellen. Die Aufstellungen enthalten insbesondere Aussagen zur Finanzierung von Endgeräten und zur Finanzierung der IT-Infrastruktur. Dabei ist nach den Schulen/Schultypen bedarfsgerecht zu unterscheiden.“
Wie bereits den Fraktionsvorsitzenden mit Mail vom 15.10.2020 mitgeteilt wurde, konnte der oben genannte Termin nicht realisiert werden. Insbesondere der Austausch über Finanzierungsmöglichkeiten mit einem Dienstleister war erst unmittelbar vor den Herbstferien möglich. Außerdem waren in diesem Zusammenhang die Förderprogramme zur Beschaffung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte sowie Endgeräte für Schülerinnen und Schüler nach dem Sofortausstattungsprogramm zu bewirtschaften und notwendige Vergaben abzuwickeln.
A.
Ausstattung IT-Grundstruktur
Das laufende Vergabeverfahren zum Glasfaseranschluss für die
gemeindlichen Schulen befindet sich auf der Zielgeraden. Im HFA wird am
25.11.2020 über den Sachstand nichtöffentlich berichtet.
In den gesamten Schulgebäuden soll eine WLAN-Ausleuchtung erfolgen.
Perspektivisch soll diese auch in den zugehörigen Sporthallen erfolgen. Da
jedoch davon auszugehen ist, dass die digitalen Medien im Sportunterricht nicht
so häufig zum Einsatz kommen, liegt der Fokus auf der WLAN-Ausleuchtung der
Schulgebäude. Entsprechend dieser Ergebnisse sind WLAN-Accesspoints in
ausreichender Zahl für die Räumlichkeiten zu beschaffen. Die Kosten hierfür
sind im Rahmen des DigitalPakt NRW förderfähig.
Digitale Präsentationsmedien
Mit den Beschaffungen der
ersten iPad-Klassensätze (als Kofferlösung 15+1, Apple-TV und Accesspoint)
wurde an den Schulen auch digitale Präsentationstechnik in den ersten Klassen
angebracht. Da sich in der Vergangenheit beim Einsatz an anderen Schulen
gezeigt hat, dass teure interaktive Tafeln mit ihrem großen Funktionsumfang in
den Schulen kaum angemessen genutzt wurden und darüber hinaus passive
großformatige Bildschirme für die iPad-Präsentationen ausreichend sind, wurden bereits
erste Klassenräume an den Nottulner Schulen mit passiven 75“-Displays ausgestattet.
Diese Ausstattung (künftig ggfls. bereits 85“-Geräte) soll an den Schulen fortgeführt
und i.d.R. alle pädagogischen Räume mit Apple-TV und den Displays bzw. bei
entsprechend großen Räumen mit Beamern ausgestattet werden.
B.
Ausstattung mit mobilen Endgeräten
Bei der Ausstattung mit mobilen Endgeräten entstehen neben der IT-Grundstruktur
(Breitband, Verkabelung, WLAN) die höchsten Aufwendungen. Zum Erreichen der
Ziele der KMK-Strategie (Kompetenzen in der digitalen Welt, Beschluss der
Kulturministerkonferenz, 08.12.2016) ist perspektivisch eine individuelle
Ausstattung aller Schüler/-innen mit einem eigenen Endgerät (1:1-Ausstattung)
erforderlich.
Aufgrund der leichten Administrierbarkeit, der langen Verfügbarkeit des
Betriebssystems und der Vielfalt der verfügbaren Software haben sich die Städte
und Gemeinden im Kreis Coesfeld einvernehmlich über den Gemeinsamen Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis
Coesfeld für den Einsatz von iPads entschieden (vgl. Vorlage Nr. 108/2020).
Diese Ausstattung ist jedoch nur schrittweise realisierbar da sich auch
ein sinnvoller pädagogischer Einsatz erst nach und nach entwickelt. Insofern
soll in verschiedenen Ausbauschritten vorgegangen werden:
·
Grundschulen:
In den Grundschulen werden die mobilen Endgeräte im Unterricht ergänzend zum
klassischen Unterricht eingesetzt. Eine 1:1-Ausstattung ist daher noch nicht
notwendig.
Die Ausstattung erfolgt ergänzend bzw.
parallel zu herkömmlichen Computerräumen/stationären PC mit sogenannten
Koffersätzen (16 Geräte) je Klasse. Das entspricht in etwa einer
1:2-Ausstattung. Die Geräte werden vom Schulträger beschafft, schulintern
genutzt und werden mit Schutzhülle und ggfls. auch mit einer Anzahl von
Eingabestiften ausgestattet.
·
Rupert-Neudeck-Gymnasium
(RNG):
iPad-Ausstattung
Eine 1:1-Ausstattung ist gewünscht. Die
Klassen 5 wurden bereits durch den Schulträger ab dem Schuljahr 2019/2020 in
einer Projektphase mit personalisierten iPads ausgestattet. Diese werden den
Schüler(n)/-innen auch zur häuslichen schulischen Nutzung leihweise zur Verfügung
gestellt.
Die Geräte wurden jeweils mit einer
Schutzhülle und Eingabestift ausgestattet. Ob darüber hinaus zukünftig (zumindest
ab höheren Klassen/Stufen) eine Ausstattung mit einer Tastatur erforderlich
ist, ist bisher noch nicht abschließend entschieden.
Computerräume
Unabhängig von der Ausstattung der Schüler/-innen mit digitalen Endgeräten ist zumindest
vorübergehend die Bereitstellung von Computer-/Informatikräumen erforderlich.
Am RNG werden derzeit 2 Computerräume genutzt. Diese wären in 2021 bzw. 2023
durch Ersatzbeschaffungen neu auszustatten.
C.
Finanzierungsmodelle für iPad-Ausstattung
Unter den zuvor genannten Prämissen wurde für die Laufzeit des
DigitalPakt NRW in der als Anlage Nr. 1 beigefügten Übersicht
schulscharf der Investitionsbedarf der in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln
befindlichen Schulen ermittelt.
Die Digitalisierung ist ein ständig fortschreitender Prozess. Daher
sind Veränderung der Anforderungen und Ausstattungserfordernisse nicht nur
möglich, sondern sehr wahrscheinlich. Abgebildet wird daher der aktuelle
Sachstand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung.
Hierin nicht enthalten sind die Kosten für die 1:1 Ausstattung der
Schüler/innen des RNG. Hier ist insbesondere noch politisch zu entscheiden, ob
und inwieweit eine Kostenbeteiligung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen
soll.
Ebenfalls in der bereits mehrfach zitierten Vorlage 108/2020 wurde zur
Frage, ob iPad`s als Lern- oder Lehrmittel einzustufen sind, wie folgt
ausgeführt:
„Entscheidend
für die Finanzierung ist, ob iPad´s als Lern- oder Lehrmittel einzustufen sind.
Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schüler/innen zur erfolgreichen
Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher, Taschenrechner,
Zirkel und Zeichengeräte. Diese Lernmittel sind von den Eltern aufzubringen.
Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Schule gehörenden Unterrichtsmittel wie
geografische Karten, Materialen für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder
auch EDV-Räume. Die Lehrmittel sind durch den Schulträger zu stellen. ….
B.1 Pflichtaufgabe
der Kommune?
Die
Frage der Finanzierung der IT-Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schülern
beschäftigt die Schulträger seit Jahren. Die Kommunalen Spitzenverbände stehen
hierzu im Austausch mit der Landesregierung. Insbesondere die Frage der
Übernahme der Kosten für die digitalen Endgeräte und der damit verbundenen
Dauerkosten, ist bislang nicht geklärt. Die COVID-19-Pandemie und die damit
einhergehende Schließung von Schulen sowie der notwendigen Distanzbeschulung
hat erhebliche Dynamik in die Diskussion gebracht.
Kritisiert
wurde von kommunaler Seite von Beginn an, dass durch das Förderprogramm
„Digitalpakt Schule“ nur begrenzt digitale Endgeräte finanziert werden können
sowie nicht finanzierte Dauerkosten verursacht werden. Insofern ist das
aufgelegte „Sofortausstattungsprogramm“ für bedürftige SuS ein Beitrag zur
Herstellung des für notwendig erachteten Ausstattungsstandards. Der Beschuss
des Landessozialgerichtes Essen vom 22.05.2020 belegt zudem, dass eine nach dem
SGB II leistungsberechtigte Schülerin in der Pandemielage Anspruch auf
Finanzierung eines Tablets hat, um an dem digitalen Schulunterricht teilnehmen
zu können. Mit der Anerkennung des pandemiebedingten Mehrbedarfs steht (so auch
die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände) fest, „dass der Pflichtaufgabenkanon der kommunalen Schulträger die
Bereitstellung digitaler Endgeräte für die Schülerschaft eben gerade nicht
umfasst.“
Der
Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich dafür ein, dass die notwendige
Digitalisierung der Schulen bei der Schulfinanzierung durch das Land NRW
berücksichtigt wird. Als Idee wird die Auflegung eines landeseigenen
Sondervermögens „Schule und Bildung“ angeregt. Damit könnte neben der
klassischen Finanzierung durch die Schulpauschale nach dem GFG eine weitere
Finanzierungsmöglichkeit geschaffen werden. Der bestehende Schulkonsens zur
Finanzierung der Schulen läuft im Jahr 2023 aus. Die Grundsatzfragen der
Schuldigitalisierung sollen dann bei der Neuauflage mitberücksichtigt werden.
Bis dahin müssen die Schulträger für sich eine Entscheidung über die
Ausstattung mit digitalen Endgeräten für SuS treffen.“
In der als Anlage Nr. 2 aufgeführten Berechnungen werden
verschiedene Varianten dargestellt, die sich so oder ähnlich in der
Schullandschaft finden lassen.
1. iPad-Beschaffung,
Kauf durch Eltern
Die Eltern der Schüler/-innen kaufen das
iPad mit Zubehör durch Sofortkauf oder Ratenzahlung. Das Gerät geht in das
Eigentum der Schüler/-innen über. Die Nutzung der Endgeräte wird auf
unterrichtliche Zwecke beschränkt bzw. die private Nutzung eingeschränkt.
Die Kosten für Software und Apps werden
durch den Schulträger erworben und installiert.
2. iPad-Beschaffung,
Kauf durch den Schulträger
Die mobilen Endgeräte bleiben Eigentum des Schulträgers. Der geringe
Preisvorteil entsteht derzeit durch unterschiedlich geltende Konditionen.
Beide
Kaufoptionen bergen den Nachteil, dass über die Schullaufbahn und die
anzusetzende Nutzungsdauer eine erhebliche Anzahl von Altgeräten aufläuft.
3. iPad-Beschaffung,
Leasing durch Schulträger ggfls. mit Kostenverlagerung auf die Eltern
Mit Blick auf eine durchschnittliche
Schullaufbahn werden zwei Endgeräte je Schüler/in erforderlich. Nach Ablauf
einer angenommenen Nutzungsdauer von 48 Monaten gehen die Geräte an den
Leasinggeber zurück.
Der Schulträger least die iPads und gibt
diese per Nutzungsvereinbarung und gegen Kostenerstattung an die Schüler/-innen
weiter. Die Geräte bleiben Eigentum des Schulträgers.
4. Variante
3) bei Anwendung des gemeindlichen Sozialfonds (Sozialstaffel)
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des gemeindlichen
Sozialfonds (Sozialleistungsbezug, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, etc.), die bei
Übergabe des Gerätes nachzuweisen sind, werden von den Eltern auf
Antragstellung nur x % der Leasingrate in Rechnung gestellt. Im
Berechnungsmodell wurden beispielhaft 50 % Ermäßigung gewährt.
Mit diesen Varianten ist
jeweils ein hoher Personalaufwand für den Schulträger verbunden, über den
sowohl die Beschaffung als auch die Ratenvereinbarungen, Zahlungsmodalitäten
und ggfls. Schadensabwicklungen erfolgen müssten.
5. Leasing
durch Schulträger für Klassen 5 bis 8 ohne Kostenverlagerung,
danach ab Klasse 9 Leasing durch Eltern
Das
Modell stellt eine Mischung der Varianten 2) und 3) bzw. 4) dar.
D.
Fazit
Als Anlage 3 ist der Vorlage eine Gesamtkostendarstellung
beigefügt. Neben den bereits schon erfolgten Maßnahmen (Verkabelung, WLAN, Präsentationstechnik,
iPad´s etc.) sind bis zu einer „Vollausstattung“ erhebliche finanzielle Mittel
durch den Schulträger aufzuwenden. Die jährlichen Kosten werden auf rund 230 T€
beziffert, ohne die individuelle Ausstattung der SuS des Rupert-Neudeck-Gymnasiums
mit iPad´s. Hierzu sind vier Alternativen und deren finanziellen Auswirkungen
für die Gemeinde Nottuln dargestellt.
Aufgrund der individuellen, auch privaten Nutzungsmöglichkeit zur
Recherche, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, schulische Projekte etc.
über den reinen schulinternen Gebrauch hinaus ist eine Beteiligung der Eltern
bei der Beschaffung der Endgeräte aus Sicht des Schulträgers zumutbar und
gerechtfertigt. Soziale Notlagen können durch eine Aufstockung des bestehenden
Sozialfonds erfolgen.
Es wird daher vorgeschlagen, dass der Schulträger alle Kosten für die
Breitbandversorgung, die Ausstattung der Schulen mit Verkabelung, WLAN und
Präsentationstechnik, Software und Support trägt. Außerdem übernimmt er bis auf
Weiteres die Kosten für die mobilen Endgeräte an den Grundschulen
(Kofferlösungen, 1:2 Ausstattung).
Die Beschaffung der Endgeräte als 1:1-Ausstattung am
Rupert-Neudeck-Gymnasium erfolgt elternfinanziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Vgl. Anlage 3
Anlagen:
Anlage 1: Kostenplanung digitale Ausstattung der Schulen der Gemeinde Nottuln
Anlage 2: iPad-Beschaffung am Rupert-Neudeck-Gymnasium
Anlage 3: Gesamtkostenaufstellung