Betreff
Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum"
Vorlage
034/2020/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Beschlussvorschlag:
- Der Abwägung der zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-,
Sport- und Erholungszentrum" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in
Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die vorliegende 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-,
Sport- und Erholungszentrum"
(siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe
Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln hat mit einem Dringlichkeitsbeschluss am 26.03.2020 gem. § 60
GO NRW die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum" im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet.
Ziel des
Verfahrens war es, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Das
Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details
sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1:
Abwägungsvorschläge
Anlage 2:
Planzeichnung
Anlage 3:
Begründung