Betreff
Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum"
Vorlage
034/2020/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum"  (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat mit einem Dringlichkeitsbeschluss am 26.03.2020 gem. § 60 GO NRW die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet.

Ziel des Verfahrens war es, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.

Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung