Betreff
Neufassung der Denkmalsatzung
Vorlage
158/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der in Anlage 1 dargestellten Satzung der Gemeinde Nottuln zur Bestimmung eines Ausschusses für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW ist die Gemeinde verpflichtet, einen Ausschuss zu bestimmen, der die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnimmt.

 

In der bisherigen Satzung vom 03.02.1983 wurde der Haupt- und Finanzausschuss für diese Aufgabe bestimmt, wobei eine Vorberatung im damaligen Ausschuss für Bildung und Kultur erfolgen sollte.

 

Die jetzige Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse sieht vor, dass der Ausschuss für Planen und Bauen empfehlend und der Rat entscheidend beschließt.

 

Mit der Neufassung der Satzung wird der Inhalt an die aktuelle Zuständigkeitsordnung angepasst.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1 – Neue Satzung