Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verwaltungsfinanzbericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Finanzbericht per 30.09.2020 werden in
der Anlage 1 die Erträge und in Anlage 2 die Aufwendungen dargestellt. Der
Anlage 3 sind die Ein- und Auszahlungen zu entnehmen. Die Investitionen mit dem
derzeitigen Stand der Realisierung befinden sich in Anlage 4. Die
Mittelumverteilungen bis zum 30.09.2020 sind der Anlage 5 zu entnehmen. In
Anlage 6 ist abschließend der derzeitige finanzielle coronabedingte Schaden in
Höhe von rd. 1,3 Mio. € dargestellt.
Die Erträge (Anlage 1, Nr. 10) werden
voraussichtlich in ihrer Summe zum 31.12.2020 den Plan um 1,2 Mio. € verfehlen.
Hauptursache dieser Abweichung ist die Corona-Krise. Um die finanzwirtschaftlichen
Folgen der Pandemie einzugrenzen haben die Bundes- sowie die Landesregierungen
verschiedene Maßnahmen ergriffen, die sich u. a. auf die Einnahmen aus Steuern
und ähnlichen Abgaben auswirken. Insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergibt sich gegenüber dem Plan nach aktueller
Hochrechnung ein Defizit von -1,5 Mio €. Positive Auswirkungen gibt es im
Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 82 T€ sowie bei den
sonstigen Transfererträgen in Höhe von 197 T€ (Erstattung Jugendamtsumlage). Im
Finanzbericht per 30.06.2020 lag die ermittelte Abweichung zwischen Plan und
Prognosewert für die Gewerbe- und Einkommensteuer bei 1,7 Mio. €, so dass hier
eine geringere Verbesserung eingetreten ist.
Bedingt durch die Corona-Krise wurde im
Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung für 2020 eine Konsolidierungsvereinbarung
getroffen. Die vereinbarten Einsparungen sind in den prognostizierten Aufwendungen
in Höhe von 0,7 Mio. € bereits enthalten. Die weiteren Kostenabweichungen
ergeben sich aus Kapazitätsgründen und der vorläufigen Haushaltsführung. Dies
hat zur Folge, dass Projekte nicht wie gewünscht umgesetzt werden konnten. So
wurden Planungen und verschiedene Baumaßnahmen noch nicht begonnen und auch im
Bereich der Fortbildungen, Dienstreisen und Veranstaltungen gibt es aufgrund
der Krise Einsparungen. Diese belaufen sich auf insgesamt 0,8 Mio. €, so dass voraussichtlich
1,5 Mio. € eingespart werden.
Zahlungstechnisch spiegeln sich die
prognostizierten Erträge und Aufwendungen im Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Anlage 3, Nr. 17) wieder. Die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit (siehe Anlage 3, Nr. 23), die im Wesentlichen die GFG-Zahlungen
und Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen beinhalten, sind für die Prognose
2020 auf 2,9 Mio. € zu korrigieren, da davon auszugehen ist, dass die Förderung
für den Kunst-/Winterrasenplatz Darup (0,5 Mio. €) und die KAG-Beiträge für die
Sanierung der Industriestraße Appelhülsen (0,6 Mio. €) nicht mehr im
Kalenderjahr 2020 zahlungswirksam werden.
Die Prognosen für die Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit (3,4 Mio. € - siehe Anlage 3, Nr. 30) sowie die
Ermächtigungsübertragungen (5,1 Mio. € Anlage 3, Pos. 40) beinhalten die
Einsparungen aus dem Konsolidierungsprogramm in Höhe von rd. 1,0 Mio. €.
Weiterhin sind in Anlage 3, Nr. 30 die Planungskosten für den Teilneubau der
Sebastian Grundschule (433 T€) sowie die Planungskosten für
Investitionsmaßnahmen am Rupert-Neudeck-Gymnasium (105 T€) enthalten. Für diese
beiden Maßnahmen liegt der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2020 vor. Dieser
ist vom Rat am 08.12.2020 noch zu verabschieden. Der Nachtragshaushalt ist
erforderlich, da für die Auftragsvergabe und für eine zeitnahe Umsetzung die
entsprechenden Haushaltsansätze vorliegen müssen. Der Prognosewert (569 T€) aus
den beiden Maßnahmen beinhaltet auch die außerplanmäßigen Abrisskosten des
abgebrannten Gebäudekopfteils bis zur Kellergeschossdecke der Sebastian
Grundschule. Alle Investitionsmaßnahmen sind der Investitionsliste (Anlage 4)
zu entnehmen. Insgesamt beträgt die Prognose dieser Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Konsolidierungsvereinbarung 9,1 Mio. €.
Der Jahresabschluss 31.12.2019 beinhaltet Instandhaltungsrückstellungen
in Höhe von 1,4 Mio. €. Aus heutiger Sicht könnten Maßnahmen bis zum Jahresende
von rund 700 T€ (Anlage 3, Pos. 40) realisiert werden. Dieser Betrag wirkt sich
negativ auf die liquiden Finanzmittel aus. Nach Durchsicht und Analyse aller
Finanzpositionen könnte sich die Liquidität zum Jahresende von 3,8 Mio. €
(Nachtrag 2020) auf rund 3,3 Mio. € reduzieren.
In der Anlage 6 ist die pauschale Ermittlung nach §5 Absatz 3 Satz 2 f.
NKF-CIG dargestellt. Nach heutigem Stand ist der coronabedingte Schaden mit 1,3
Mio. € zu beziffern. Der Schaden ist als Anlagegut zu aktivieren; somit wirkt
sich dieser nicht auf das Jahresergebnis aus. Ab dem Jahr 2025 ist zu
entscheiden, ob der Schaden direkt ober aber über 50 Jahre abgeschrieben werden
soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Bericht.
Anlagen zum Finanzbericht per 30.09.2020:
Anlage 1: Erträge
Anlage 2: Aufwendungen
Anlage 3: Ein- und Auszahlungen
Anlage 4: Investitionsliste
Anlage 5: Mittelumverteilungen
Anlage 6: Pauschale Ermittlung coronabedingter Schäden