Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verwaltungsfinanzbericht zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Im Finanzbericht per 30.09.2020 werden in der Anlage 1 die Erträge und in Anlage 2 die Aufwendungen dargestellt. Der Anlage 3 sind die Ein- und Auszahlungen zu entnehmen. Die Investitionen mit dem derzeitigen Stand der Realisierung befinden sich in Anlage 4. Die Mittelumverteilungen bis zum 30.09.2020 sind der Anlage 5 zu entnehmen. In Anlage 6 ist abschließend der derzeitige finanzielle coronabedingte Schaden in Höhe von rd. 1,3 Mio. € dargestellt.

Die Erträge (Anlage 1, Nr. 10) werden voraussichtlich in ihrer Summe zum 31.12.2020 den Plan um 1,2 Mio. € verfehlen. Hauptursache dieser Abweichung ist die Corona-Krise. Um die finanzwirtschaftlichen Folgen der Pandemie einzugrenzen haben die Bundes- sowie die Landesregierungen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die sich u. a. auf die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben auswirken. Insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergibt sich gegenüber dem Plan nach aktueller Hochrechnung ein Defizit von -1,5 Mio €. Positive Auswirkungen gibt es im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 82 T€ sowie bei den sonstigen Transfererträgen in Höhe von 197 T€ (Erstattung Jugendamtsumlage). Im Finanzbericht per 30.06.2020 lag die ermittelte Abweichung zwischen Plan und Prognosewert für die Gewerbe- und Einkommensteuer bei 1,7 Mio. €, so dass hier eine geringere Verbesserung eingetreten ist.

Bedingt durch die Corona-Krise wurde im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung für 2020 eine Konsolidierungsvereinbarung getroffen. Die vereinbarten Einsparungen sind in den prognostizierten Aufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. € bereits enthalten. Die weiteren Kostenabweichungen ergeben sich aus Kapazitätsgründen und der vorläufigen Haushaltsführung. Dies hat zur Folge, dass Projekte nicht wie gewünscht umgesetzt werden konnten. So wurden Planungen und verschiedene Baumaßnahmen noch nicht begonnen und auch im Bereich der Fortbildungen, Dienstreisen und Veranstaltungen gibt es aufgrund der Krise Einsparungen. Diese belaufen sich auf insgesamt 0,8 Mio. €, so dass voraussichtlich
1,5 Mio. € eingespart werden.

Zahlungstechnisch spiegeln sich die prognostizierten Erträge und Aufwendungen im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Anlage 3, Nr. 17) wieder. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (siehe Anlage 3, Nr. 23), die im Wesentlichen die GFG-Zahlungen und Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen beinhalten, sind für die Prognose 2020 auf 2,9 Mio. € zu korrigieren, da davon auszugehen ist, dass die Förderung für den Kunst-/Winterrasenplatz Darup (0,5 Mio. €) und die KAG-Beiträge für die Sanierung der Industriestraße Appelhülsen (0,6 Mio. €) nicht mehr im Kalenderjahr 2020 zahlungswirksam werden.

Die Prognosen für die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit (3,4 Mio. € - siehe Anlage 3, Nr. 30) sowie die Ermächtigungsübertragungen (5,1 Mio. € Anlage 3, Pos. 40) beinhalten die Einsparungen aus dem Konsolidierungsprogramm in Höhe von rd. 1,0 Mio. €. Weiterhin sind in Anlage 3, Nr. 30 die Planungskosten für den Teilneubau der Sebastian Grundschule (433 T€) sowie die Planungskosten für Investitionsmaßnahmen am Rupert-Neudeck-Gymnasium (105 T€) enthalten. Für diese beiden Maßnahmen liegt der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2020 vor. Dieser ist vom Rat am 08.12.2020 noch zu verabschieden. Der Nachtragshaushalt ist erforderlich, da für die Auftragsvergabe und für eine zeitnahe Umsetzung die entsprechenden Haushaltsansätze vorliegen müssen. Der Prognosewert (569 T€) aus den beiden Maßnahmen beinhaltet auch die außerplanmäßigen Abrisskosten des abgebrannten Gebäudekopfteils bis zur Kellergeschossdecke der Sebastian Grundschule. Alle Investitionsmaßnahmen sind der Investitionsliste (Anlage 4) zu entnehmen. Insgesamt beträgt die Prognose dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvereinbarung 9,1 Mio. €.

Der Jahresabschluss 31.12.2019 beinhaltet Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. €. Aus heutiger Sicht könnten Maßnahmen bis zum Jahresende von rund 700 T€ (Anlage 3, Pos. 40) realisiert werden. Dieser Betrag wirkt sich negativ auf die liquiden Finanzmittel aus. Nach Durchsicht und Analyse aller Finanzpositionen könnte sich die Liquidität zum Jahresende von 3,8 Mio. € (Nachtrag 2020) auf rund 3,3 Mio. € reduzieren.

In der Anlage 6 ist die pauschale Ermittlung nach §5 Absatz 3 Satz 2 f. NKF-CIG dargestellt. Nach heutigem Stand ist der coronabedingte Schaden mit 1,3 Mio. € zu beziffern. Der Schaden ist als Anlagegut zu aktivieren; somit wirkt sich dieser nicht auf das Jahresergebnis aus. Ab dem Jahr 2025 ist zu entscheiden, ob der Schaden direkt ober aber über 50 Jahre abgeschrieben werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Bericht.


Anlagen zum Finanzbericht per 30.09.2020:

Anlage 1: Erträge

Anlage 2: Aufwendungen

Anlage 3: Ein- und Auszahlungen

Anlage 4: Investitionsliste

Anlage 5: Mittelumverteilungen

Anlage 6: Pauschale Ermittlung coronabedingter Schäden