Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2021
Vorlage
143/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2021 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung sowie eines Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 604.233 €, eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.   Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2020 in Höhe von 613.040 € steigen für das Planungsjahr 2021 um 10.917 € auf 623.957 €.

 

 

3.   Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2021 mit insgesamt 666.000 € ermittelt. Damit ist für diese Kostenposition ein Anstieg in Höhe von 7.500 € zu verzeichnen. Von den 666.000 € entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 529.000 € und auf die bezogenen Leistungen 137.000 €.

 

 

4.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2021 mit 300.900 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 296.700 € um 4.200 €.

 

Während die Aufwendungen für die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet um rd. 1.800 € sinken, steigt die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe von rd. 233.000 € um rd. 6.000 € auf 239.000 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt unverändert mit nur 3.500 € veranschlagt.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes konnte bereits ab 2019 auf Basis der Auszahlungen der Vorjahre der Kostenansatz von 25.000 € um 10.000 € auf 15.000 € gesenkt werden. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf. Die Position kann für 2021 von 15.000 € um 1.000 € auf 14.000 € gesenkt werden.

 

 

5.   Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 143.200 € um 4.400 € auf 147.600 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an die Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrifft insbesondere EDV-Kostenerstattungen an die Gemeinde.

 

 

6.   Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen steigen investitionsbedingt von 232.137 € um 6.430 € auf 238.567 €.

 

Die Fremdkapitalverzinsung verbleibt für das Planungsjahr 2021 mit einem Zinsaufwand von 49.120 € auf dem Niveau des Vorjahres. Trotz der getätigten Darlehensaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversorgung tragen die planmäßigen Tilgungsleistungen und günstigen Darlehenskonditionen zu einer relativ konstanten Entwicklung der Zinsaufwendungen bei. Mit Zinserträgen ist für 2021 nicht zu rechnen. 

 

Für 2021 wurden die zu erwartenden Steuerzahlungen in Höhe von rd. 13.800 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern rd. 5.500 € und auf die Körperschaftsteuern rd. 5.400 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt sinken von 304.095 € um 2.608 € auf 301.487 €.

 

 

7.   Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden, in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 35.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 47.430 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 66.500 €. Ein Ertragszuwachs für die geplante Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Sporthalle wurde bereits berücksichtigt. Die Erträge aus Nebenleistungen werden für 2021 mit 105.100 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 254.030 €.

 

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines Jahresergebnisses in Höhe von 604.233 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.390.147 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.337.478 € um 52.669 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2021 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 881.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll dabei den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,44 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,45 €/Tag (Anstieg 2,27%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 979.678 € um 27.299 € auf 1.006.977 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.383.170 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 881.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,55 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,57 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 1,29%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich damit von 1.357.800 € um 25.370 € auf 1.383.170 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2021 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag, für die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die Verbrauchsgebühren um 0,02 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 7,24 €/Jahr bzw. 1,55 %.

 

 

Verfasst:                                                           

gez. Scheunemann

 

 

Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,55 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,57 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,44 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,45 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)