Beschlussvorschlag:
Ab dem Haushaltsjahr 2021 erhält jede im Rat vertretene
Fraktion einen Grundbetrag von 135,00 Euro pro Jahr sowie für jedes
Fraktionsmitglied 4,20 Euro pro Monat.
Ein Ratsmitglied,
das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, erhält aus Haushaltsmitteln
finanzielle Zuwendungen, in Höhe der Hälfte des Betrages, den eine Gruppe mit
zwei Mitgliedern mindestens erhielte.
Sachverhalt:
Fraktionen
erhalten aus Haushaltsmitteln
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung. Die bisherige Handhabung hat sich bislang bewährt, sodass
hier grundsätzlich keine Änderungen vorgeschlagen werden.
Fraktionslose
Ratsmitglieder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit Sach- und Kommunikationsmitteln zum Zwecke
der Vorbereitung auf die Ratssitzung. Alternativ kann durch Ratsbeschluss eine
finanzielle Zuwendung auch an fraktionslose Ratsmitglieder geregelt werden, was
hier aus Gründen der einfacheren Handhabung vorgeschlagen wird.
Eine Gruppe erhält mindestens eine
proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die
die kleinste Fraktion erhält. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für
fraktionslose Ratsmitglieder eine jährliche Zahlung i.H.v. 45,- € sowie
monatliche Zuwendungen i.H.v. 2,80 €. Die Bezifferung konkreter finanzieller
Auswirkungen im Verhältnis zur Ausstattung mit Sach- und Kommunikationsmitteln
ist nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
keine