Betreff
Festsetzung der Höhe der Zuwendungen an Fraktionen für die Gechäftsführung
Vorlage
140/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ab dem Haushaltsjahr 2021 erhält jede im Rat vertretene Fraktion einen Grundbetrag von 135,00 Euro pro Jahr sowie für jedes Fraktionsmitglied 4,20 Euro pro Monat.

Ein Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, erhält aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen, in Höhe der Hälfte des Betrages, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern mindestens erhielte.


Sachverhalt:

Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die bisherige Handhabung hat sich bislang bewährt, sodass hier grundsätzlich keine Änderungen vorgeschlagen werden.

Fraktionslose Ratsmitglieder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit Sach- und Kommunikationsmitteln zum Zwecke der Vorbereitung auf die Ratssitzung. Alternativ kann durch Ratsbeschluss eine finanzielle Zuwendung auch an fraktionslose Ratsmitglieder geregelt werden, was hier aus Gründen der einfacheren Handhabung vorgeschlagen wird.

Eine Gruppe erhält mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für fraktionslose Ratsmitglieder eine jährliche Zahlung i.H.v. 45,- € sowie monatliche Zuwendungen i.H.v. 2,80 €. Die Bezifferung konkreter finanzieller Auswirkungen im Verhältnis zur Ausstattung mit Sach- und Kommunikationsmitteln ist nicht möglich.


Finanzielle Auswirkungen:

keine