Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird mit den entsprechenden Anlagen zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Am
23.05.2020 wurde durch einen Brand an der Sebastian Grundschule in Darup das
Kopfgebäude erheblich beschädigt. Nach Aussage der Versicherung wäre eine
Sanierung des Gebäudeteiles möglich gewesen. Dabei hätten aber anstehende
Optimierungen am Gebäude, wie das barrierefreie Erreichen des 1.
Obergeschosses, die notwendige Vergrößerung des Lehrerzimmers sowie die
Errichtung eines weiteren Raumes für den Differenzierungsunterricht, nicht
realisiert werden können. Insofern wurde vom Rat der Gemeinde Nottuln am
23.06.2020 der Abriss des Kopfgebäudes bis zur Kellergeschossdecke beschlossen,
um den geänderten Anforderungen an das Schulbauprogramm nachzukommen. Für den
Wiederaufbau des Kopfgebäudes liegt eine erste Kalkulation für
Planungsleistungen vor. Bei einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt
rund 1,3 Mio. € entstehen Planungskosten von 433.160 € inkl. MwSt. Diese sind
investiv zu veranschlagen.
Im Rahmen
des Nachtrages sollen zudem die Planungskosten für die Umsetzung einer neuen
pädagogischen Architektur am Rupert-Neudeck-Gymnasium angepasst werden. Im
Haushaltsplan 2020 sind bereits 60.000 € an konsumtiven Planungskosten
enthalten. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales,
Bildung und Freizeit sowie des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen vom 25.08.2020 hat das
beauftragte Planungsbüro gpe die Ideen für den Umbau des Gymnasiums in
eine sog. Clusterschule vorgestellt. Der Gemeinderat hat am 08.09.2020 auf
einstimmige Empfehlung der Ausschüsse beschlossen, einen Planungsauftrag für
eine neue pädagogische Architektur für den Pavillon 8/ 9 zu erteilen. Anhand
des vom Planungsbüro gpe vorgelegten Kostenrahmens sind die Planungskosten für
die Sanierung um 133.724 € (konsumtiv) zu erhöhen und für den Umbau mit 105.978
€ (investiv) zu veranschlagen.
Die
öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Nottuln für die Vergabe der
Planungsleistungen stehen an, die einen Haushaltsansatz erfordern. Gemäß § 7
Abs. IV der Haushaltssatzung ist der Erlass einer Nachtragssatzung notwendig,
da es sich um bisher nicht veranschlagte Investitionen über 100.000 € handelt. Gem.
§ 81 GO NW i.V.m. § 80 GO NW wird der Nachtragshaushalt dem Gemeinderat
zugeleitet. Eine Beschlussfassung über eine Nachtragshaushaltssatzung muss spätestens
bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfolgt sein.
Hinweis:
Eine
Nachtragshaushaltssatzung ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht
notwendig, da die o.a. Auszahlungen nicht coronabedingt entstanden sind. Im
Gegenzug bleiben die coronabedingten Veränderungen bei der
Nachtragshaushaltssatzung außen vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2020 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.
Anlagen:
Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2020