Betreff
Einbringung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
139/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird mit den entsprechenden Anlagen zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Am 23.05.2020 wurde durch einen Brand an der Sebastian Grundschule in Darup das Kopfgebäude erheblich beschädigt. Nach Aussage der Versicherung wäre eine Sanierung des Gebäudeteiles möglich gewesen. Dabei hätten aber anstehende Optimierungen am Gebäude, wie das barrierefreie Erreichen des 1. Obergeschosses, die notwendige Vergrößerung des Lehrerzimmers sowie die Errichtung eines weiteren Raumes für den Differenzierungsunterricht, nicht realisiert werden können. Insofern wurde vom Rat der Gemeinde Nottuln am 23.06.2020 der Abriss des Kopfgebäudes bis zur Kellergeschossdecke beschlossen, um den geänderten Anforderungen an das Schulbauprogramm nachzukommen. Für den Wiederaufbau des Kopfgebäudes liegt eine erste Kalkulation für Planungsleistungen vor. Bei einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt rund 1,3 Mio. € entstehen Planungskosten von 433.160 € inkl. MwSt. Diese sind investiv zu veranschlagen.

Im Rahmen des Nachtrages sollen zudem die Planungskosten für die Umsetzung einer neuen pädagogischen Architektur am Rupert-Neudeck-Gymnasium angepasst werden. Im Haushaltsplan 2020 sind bereits 60.000 € an konsumtiven Planungskosten enthalten. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 25.08.2020 hat das  beauftragte Planungsbüro gpe die Ideen für den Umbau des Gymnasiums in eine sog. Clusterschule vorgestellt. Der Gemeinderat hat am 08.09.2020 auf einstimmige Empfehlung der Ausschüsse beschlossen, einen Planungsauftrag für eine neue pädagogische Architektur für den Pavillon 8/ 9 zu erteilen. Anhand des vom Planungsbüro gpe vorgelegten Kostenrahmens sind die Planungskosten für die Sanierung um 133.724 € (konsumtiv) zu erhöhen und für den Umbau mit 105.978 € (investiv) zu veranschlagen.

Die öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Nottuln für die Vergabe der Planungsleistungen stehen an, die einen Haushaltsansatz erfordern. Gemäß § 7 Abs. IV der Haushaltssatzung ist der Erlass einer Nachtragssatzung notwendig, da es sich um bisher nicht veranschlagte Investitionen über 100.000 € handelt. Gem. § 81 GO NW i.V.m. § 80 GO NW wird der Nachtragshaushalt dem Gemeinderat zugeleitet. Eine Beschlussfassung über eine Nachtragshaushaltssatzung muss spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfolgt sein.

Hinweis:

Eine Nachtragshaushaltssatzung ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht notwendig, da die o.a. Auszahlungen nicht coronabedingt entstanden sind. Im Gegenzug bleiben die coronabedingten Veränderungen bei der Nachtragshaushaltssatzung außen vor.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2020 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.


Anlagen:

Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2020