Beschlussvorschlag:
Zum/Zur Delegierten der Gemeinde Nottuln in der Lippeverbandsversammlung wird Ratsmitglied ______________________________ benannt.
Sachverhalt:
Für die
Gemeinde Nottuln als Mitglied des Lippeverbandes ist eine Vertreterin/ein
Vertreter als Delegierte/r der Gemeinde Nottuln für die
Lippeverbandsversammlung zu entsenden. Dabei ist gemäß § 13 Lippeverbandsgesetz
u.a. folgendes zu beachten: Delegierte/r kann nur sein, wer selbst Mitglied des
Lippeverbandes ist, wer bei einem Mitglied beruflich tätig ist, wer
vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört. Ein Mitglied darf nicht durch eine
Delegierte oder einen Delegierten vertreten werden, die oder der in einem
Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht.
Die Delegierten werden für fünf Jahre in die Verbandsversammlung entsandt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine