Betreff
Wahl von Vertretern der Mitgliederversammlung des NRW-Städte- und Gemeindebundes
Vorlage
133/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter/innen der Gemeinde Nottuln in der Mitgliederversammlung des NRW-Städte- und Gemeindebundes werden benannt:

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Als Mitglied des Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes wird nominiert:

 

                                                         


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln ist Mitglied des NRW Städte- und Gemeindebundes. Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung sind bei einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner drei Vertreter/innen und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner ein/e zusätzliche/r Vertreter/in zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Die letzte Beitragsrechnung weist 19.557 Einwohner aus, so dass die Gemeinde Nottuln vier Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung stellt.

Gem. § 63 Abs. 2 GO NW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Nach § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in „entsprechenden Organen von juristischen Personen. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Beamtin/Beamter oder Angestellte/r der Gemeinde dazu zählen ....“.

Für die Mitarbeit im Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes kann nach dortiger Mitteilung formlos nominiert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine