Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/innen der Gemeinde Nottuln in der
Mitgliederversammlung des NRW-Städte- und Gemeindebundes werden benannt:
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Als Mitglied des Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes wird nominiert:
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Nottuln ist Mitglied des NRW Städte- und Gemeindebundes. Gem. § 8 Abs. 2 der
Satzung sind bei einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner drei Vertreter/innen
und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner ein/e zusätzliche/r
Vertreter/in zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der
letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Die letzte
Beitragsrechnung weist 19.557 Einwohner aus, so dass die Gemeinde Nottuln vier
Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung stellt.
Gem. § 63 Abs. 2 GO NW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Nach § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in „entsprechenden Organen von juristischen Personen. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Beamtin/Beamter oder Angestellte/r der Gemeinde dazu zählen ....“.
Für die Mitarbeit im Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes kann nach dortiger Mitteilung formlos nominiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine