Betreff
Benennung der Vertreter/innen für den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule)
Vorlage
132/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter/innen für die Gemeinde Nottuln werden in den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) entsandt:

1. ________________________________

2._________________________________

3. ________________________________

4. ________________________________

Diese werden vertreten durch:

Zu 1. ______________________________

Zu 2. ______________________________

Zu 3. ______________________________

Zu 4. ______________________________


Sachverhalt:

Mit der Gründung einer Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft in Nottuln wurde mit dem Bistum Münster vereinbart, dass der Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) aus zehn Personen bestehen soll. Vier der Mitglieder werden vom Bistum berufen. Weitere Mitglieder sind der/die Schulleiter/-in und der/die Vorsitzende der Schulpflegschaft. Vier Vertreter/-innen und deren Stellvertreter/-innen benennt die Gemeinde Nottuln. Entsprechend der Regelungen des § 63 i.V. mit § 113 GONW hat einer dieser Vertreter/- innen der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter zu sein. Der Rat ist insoweit gebunden. Für die stellvertretenden Vertreter/-innen gilt das analog. Nach § 50 Abs. 4 GO NW hat der Rat die Vertreter entsprechend den Regelungen des § 50 Abs. 3 GO NW zu bestimmen. Bislang ist durch die Gemeinde Nottuln auch ein Vertreter der Evangelischen Kirchengemeinde entsandt worden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine