Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/innen für die Gemeinde Nottuln werden in den
Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) entsandt:
1. ________________________________
2._________________________________
3. ________________________________
4. ________________________________
Diese werden vertreten durch:
Zu 1. ______________________________
Zu 2. ______________________________
Zu 3. ______________________________
Zu 4. ______________________________
Sachverhalt:
Mit der
Gründung einer Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft in Nottuln wurde mit
dem Bistum Münster vereinbart, dass der Beirat der Liebfrauenschule
(Sekundarschule) aus zehn Personen bestehen soll. Vier der Mitglieder werden
vom Bistum berufen. Weitere Mitglieder sind der/die Schulleiter/-in und der/die
Vorsitzende der Schulpflegschaft. Vier Vertreter/-innen und deren
Stellvertreter/-innen benennt die Gemeinde Nottuln. Entsprechend der Regelungen
des § 63 i.V. mit § 113 GONW hat einer dieser Vertreter/- innen der
Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter zu
sein. Der Rat ist insoweit gebunden. Für die stellvertretenden Vertreter/-innen
gilt das analog. Nach § 50 Abs. 4 GO NW hat der Rat die Vertreter entsprechend
den Regelungen des § 50 Abs. 3 GO NW zu bestimmen. Bislang ist durch die
Gemeinde Nottuln auch ein Vertreter der Evangelischen Kirchengemeinde entsandt
worden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine