Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/innen der Gemeinde Nottuln für den
VHS-Ausschuss werden benannt:
1. Ratsmitglied: ________________________________
1. Stellvertretendes Ratsmitglied: ________________________________
2. Ratsmitglied: ________________________________
2. Stellvertretendes Ratsmitglied: ________________________________
Sachverhalt:
Gemäß § 5 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben
der Volkshochschule zwischen der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Nottuln vom
19.12./22.12.1975 bildet die Stadt Coesfeld einen Fachausschuss für
Angelegenheiten der Weiterbildung (VHS-Ausschuss). An den Sitzungen dieses
Ausschusses nehmen zwei Beauftragte des Rates der Gemeinde Nottuln
stimmberechtigt teil.
Finanzielle Auswirkungen:
keine