Beschlussvorschlag:
1. In der Gesellschafterversammlung der wfc wird die
Gemeinde Nottuln durch den Bürgermeister stimmberechtigt und durch
1. Ratsmitglied ____________________________________________
2. Ratsmitglied ____________________________________________
als nicht stimmberechtigte Mitglieder vertreten.
2. Die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des GVV wird durch den Bürgermeister bzw. von ihm bestellte Mitarbeiter/innen der Verwaltung wahrgenommen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist in folgenden Organen von
juristischen Personen und Personenvereinigungen sowie wirtschaftlichen
Unternehmen vertreten:
a)
wfc
– Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Jeder
Gesellschafter hat das Recht, drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung
zu entsenden. Die Vertreter der kommunalen Gesellschafter müssen Mitglieder der
jeweiligen Vertretungskörperschaft oder Bedienstete der Kommune bzw. des
Kreises Coesfeld sein. Die den einzelnen Gesellschaftern in der
Gesellschafterversammlung zustehenden Stimmen können nur einheitlich abgegeben
werden. Dazu benennen die Gesellschafter einen Vertreter mit Stimmrecht. In der
Gesellschafterversammlung der wfc wird die Gemeinde Nottuln bisher durch zwei
nicht stimmberechtigte Mitglieder aus dem Rat und den Bürgermeister als
stimmberechtigtes Mitglied vertreten.
Die
Vertreter der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung haben
die Interessen der sie entsendenden Kommune zu verfolgen. Sie sind an die
Beschlüsse des jeweiligen Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die vom Rat
bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Beschluss des entsendenden Rates
jederzeit niederzulegen. Sie haben den entsendenden Rat über alle
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die
Unterrichtspflicht besteht nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt
ist.
Die
Vertretung in der wfc hat sich bewährt. In der Sitzung sollte daher beschlossen
werden, dass der Bürgermeister weiterhin die Gemeinde in der
Mitgliederversammlung stimmberechtigt vertritt und welche zwei Ratsmitglieder
als nicht stimmberechtigt entsandt werden sollen.
b)
GVV
– Gemeindeversicherungsverband
Es
wird vorgeschlagen, dass die Vertretung der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung des Gemeindeversicherungsverbandes weiterhin durch
den Bürgermeister bzw. von ihm bestellte Mitarbeiter/innen der Verwaltung
wahrgenommen werden.
c)
GIG
mbH – Gewerbe- und Industriefördergesellschaft
1.
Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die
Gesellschafterversammlung aus den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses.
2.
Nach § 11 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftervertrages erfolgt die Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung analog §§ 50
Abs. 4 i.V.m. 50 Abs. 3 GO.
Finanzielle Auswirkungen:
keine