Betreff
Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen sowie wirtschaftlichen Unternehmen
Vorlage
127/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. In der Gesellschafterversammlung der wfc wird die Gemeinde Nottuln durch den Bürgermeister stimmberechtigt und durch

1. Ratsmitglied ____________________________________________

2. Ratsmitglied ____________________________________________

als nicht stimmberechtigte Mitglieder vertreten.

2. Die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des GVV wird durch den Bürgermeister bzw. von ihm bestellte Mitarbeiter/innen der Verwaltung wahrgenommen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde ist in folgenden Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen sowie wirtschaftlichen Unternehmen vertreten:

a)    wfc – Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Jeder Gesellschafter hat das Recht, drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die Vertreter der kommunalen Gesellschafter müssen Mitglieder der jeweiligen Vertretungskörperschaft oder Bedienstete der Kommune bzw. des Kreises Coesfeld sein. Die den einzelnen Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung zustehenden Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Dazu benennen die Gesellschafter einen Vertreter mit Stimmrecht. In der Gesellschafterversammlung der wfc wird die Gemeinde Nottuln bisher durch zwei nicht stimmberechtigte Mitglieder aus dem Rat und den Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied vertreten.

Die Vertreter der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung haben die Interessen der sie entsendenden Kommune zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des jeweiligen Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die vom Rat bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Beschluss des entsendenden Rates jederzeit niederzulegen. Sie haben den entsendenden Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtspflicht besteht nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Die Vertretung in der wfc hat sich bewährt. In der Sitzung sollte daher beschlossen werden, dass der Bürgermeister weiterhin die Gemeinde in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt vertritt und welche zwei Ratsmitglieder als nicht stimmberechtigt entsandt werden sollen.

b)    GVV – Gemeindeversicherungsverband

Es wird vorgeschlagen, dass die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des Gemeindeversicherungsverbandes weiterhin durch den Bürgermeister bzw. von ihm bestellte Mitarbeiter/innen der Verwaltung wahrgenommen werden.

c)    GIG mbH – Gewerbe- und Industriefördergesellschaft

1. Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses.

2. Nach § 11 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftervertrages erfolgt die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung analog §§ 50 Abs. 4 i.V.m. 50 Abs. 3 GO.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen: