Beschlussvorschlag:
Als Mitglieder des
Umlegungsausschuss werden bestellt:
a)
Mitglied
mit Befähigung zum Richteramt (Vorsitzender)
Stellvertreter:
b)
Mitglied
mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
Stellvertreter:
c)
Mitglied
als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten
Stellvertreter:
d)
Ratsmitglied:
____________________ Stellvertreter: ____________________
e)
Ratsmitglied:
____________________ Stellvertreter: ____________________
Sachverhalt:
Für den
Umlegungsausschuss der Gemeinde Nottuln sind insgesamt 5 Mitglieder zu
bestimmen. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften für die Zusammensetzung
dieses Ausschusses zu beachten (Verordnung zur Durchführung des BauGB NRW).
Im Ausschuss müssen vertreten sein:
1 Mitglied mit Befähigung zum Richteramt oder für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
1 Ein Mitglied mit der Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes oder mit Zulassung als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2014
1 Mitglied als Sachverständige/r für die Ermittlung von Grundstückswerten
2 Ratsmitglieder
Finanzielle Auswirkungen:
keine