a) Kalkulation der Wasserverbandsgebühren
b) Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
a) Die Gebührenkalkulation 2021 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die III. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren
wird, wie aus Anlage 3 ersichtlich, geändert.
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Die Gemeinde Nottuln erhebt Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach versiegelten und sonstigen
Grundstücksflächen.
II. Gebührenkalkulation
1.
Personal- und Verwaltungskosten
Zum Umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW
(siehe Anlage Kostenpositionen für die Berechnung 2020)
- Personal- und Verwaltungskosten
- der Aufwand zur Ermittlung der
Grundlage für die Umlage und
- die Kosten der Wasserverbände
Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2021 entsprechend der
Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese wurden mit 3.470 € zu Grunde gelegt.
2. Unterdeckung
Die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurden mit einer Unterdeckung
abgeschlossen. Gem. § 6 KAG müssen Kostenüber- und unterdeckungen in einem Zeitraum
von vier Jahren ausgeglichen werden.
Durch eine Berücksichtigung von ca. 11.300 € wird die Unterdeckung aus
2018 ausgeglichen. Ein zusätzlicher Betrag von 8.700 € gleicht Teile der
Unterdeckung aus 2019 (ca. 10.000 €) aus. Es werden somit insgesamt 20.000 € veranschlagt.
3.
Kosten der Wasser- und Bodenverbände
Die Gebührenbescheide 2020 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen
vor.
Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2021.
Wasser- und Bodenverband |
Gebühr 2020 |
|
|
€ |
pro ha |
Havixbeck-Roxel |
2.576,00 € |
11,50 € |
Obere
Stever |
70.411,46 € |
14,42 € |
Stever-Senden |
3.250,49 € |
12,00 € |
Münstersche
Aa |
586,08 € |
11,00 € |
Obere
Berkel |
3.553,40 € |
6,50 € |
Oberer
Kleuterbach |
44.034,95 € |
15,00 € |
Unterer
Kleuterbach |
1.608,66 € |
15,00 € |
|
126.021,04 € |
|
Der Wasser- und Bodenverband „Stever-Senden“ hat in 2020 seine Gebühren
von 11,00 €/ha auf 12,00 €/ha
erhöht.
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Stever“ hat in 2020 seine Gebühren von
11,30 €/ha auf 14,42 €/ha erhöht.
4. Zusammenstellung
Personalkosten: 3.470,00 €
Unterdeckung aus 2018 und 2019: 20.000,00
€
Kosten der Wasser- und Bodenverbände: 126.020,74 €
Gesamt:
149.490,74 €
Der
umlagefähige Aufwand von insgesamt 149.490,74 EUR verteilt sich wie in der Anlage 1 auf die einzelnen Wasser-
und Bodenverbände.
Für jeden
Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung
eine eigene Gebühr festgesetzt.
Vergleich der
Wasserverbandsgebühren 2020/2021
Wasser- und
Bodenverband |
Gebühr je m² |
Veränderung |
Gebühr je m² |
Veränderung |
||
versiegelte
Fläche |
|
übrige
Fläche |
|
|||
|
2020 |
2021 |
|
2020 |
2021 |
|
Havixbeck-Roxel |
0,06981 € |
0,07101 € |
1,69 |
0,00018 € |
0,00018 € |
0,00 |
Obere Stever |
0,01722 € |
0,01546 € |
-11,38 |
0,00021 € |
0,00019 € |
-10,53 |
Stever-Senden |
0,01051 € |
0,01125 € |
6,58 |
0,00015 € |
0,00016 € |
6,25 |
Münstersche Aa |
0,02542 € |
0,02570 € |
1,09 |
0,00012 € |
0,00012 € |
0,00 |
Obere Berkel |
0,02227 € |
0,02254 € |
1,20 |
0,00011 € |
0,00011 € |
0,00 |
Oberer Kleuterbach |
0,02267 € |
0,02294 € |
1,18 |
0,00021 € |
0,00021 € |
0,00 |
Unterer Kleuterbach |
0,31012 € |
0,31254 € |
0,77 |
0,00016 € |
0,00016 € |
0,00 |
Bei zwei Wasser-
und Bodenverbänden gibt es nennenswerte Änderungen.
Beim Wasser- und
Bodenverband Stever-Senden resultiert die Veränderung auf der Erhöhung des
ha-Satzes von 11,00 € auf 12,00 €.
Der Wasser- und
Bodenverband Obere Stever hat ab dem Beitragsjahr 2020 die Umlage der Beiträge
auf Grundlage des Landeswassergesetzes geändert. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung
des Beitragssatzes pro ha, in der Summe jedoch zu einer Reduzierung des
Gesamtbeitrages von ca. 10.000,00 €. Bisher wurden die geschlossenen Ortslagen
bei der Ermittlung der Beiträge anders berechnet. Ein Verband hat diese
Umstellung bereits umgesetzt. Darüber hinaus sind zwei weitere Verbände
betroffen, bei denen in den kommenden Haushaltsjahren eine entsprechende
Änderung erwartet wird. Die Flächen der verbleibenden Verbände umfassen keine
geschlossenen Ortslagen und sind somit nicht von dieser Neuerung betroffen.
5. Gebührensatzung
Die
Gebührensätze 2021 ergeben sich aus der Kalkulation (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der beiliegenden Kalkulation.
Anlagen:
Anlage 1 – Kalkulation 2021
Anlage 2 – Haushaltsansätze 2021
Anlage 3 – III. Satzung zur Änderung der Satzung
zur Erhebung der
Wasserverbandsgebühren