Betreff
Kalkulation der Wasserverbandsgebühren 2021
a) Kalkulation der Wasserverbandsgebühren
b) Änderung der Gebührensatzung
Vorlage
123/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gebührenkalkulation 2021 wird zur Kenntnis genommen.

b) Die III. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren

    wird, wie aus Anlage 3 ersichtlich, geändert.


Sachverhalt:

 

I. Ausgangslage

Die Gemeinde Nottuln erhebt Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach versiegelten und sonstigen Grundstücksflächen. 

 

II. Gebührenkalkulation

 

1. Personal- und Verwaltungskosten

Zum Umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW

(siehe Anlage Kostenpositionen für die Berechnung 2020)

-       Personal- und Verwaltungskosten

-       der Aufwand zur Ermittlung der Grundlage für die Umlage und

-       die Kosten der Wasserverbände

 

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2021 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese wurden mit 3.470 € zu Grunde gelegt.

 

 

2. Unterdeckung

Die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurden mit einer Unterdeckung abgeschlossen. Gem. § 6 KAG müssen Kostenüber- und unterdeckungen in einem Zeitraum von vier Jahren ausgeglichen werden.

Durch eine Berücksichtigung von ca. 11.300 € wird die Unterdeckung aus 2018 ausgeglichen. Ein zusätzlicher Betrag von 8.700 € gleicht Teile der Unterdeckung aus 2019 (ca. 10.000 €) aus. Es werden somit insgesamt 20.000 € veranschlagt.

 

 

3. Kosten der Wasser- und Bodenverbände

Die Gebührenbescheide 2020 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen vor.

 

Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2021.

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr 2020

 

pro ha

Havixbeck-Roxel

2.576,00 €

11,50 €

Obere Stever

70.411,46 €

14,42 €

Stever-Senden

3.250,49 €

12,00 €

Münstersche Aa

586,08 €

11,00 €

Obere Berkel

3.553,40 €

6,50 €

Oberer Kleuterbach

44.034,95 €

15,00 €

Unterer Kleuterbach

1.608,66 €

15,00 €

 

126.021,04 €

 

 

Der Wasser- und Bodenverband „Stever-Senden“ hat in 2020 seine Gebühren von 11,00 €/ha      auf 12,00 €/ha erhöht.

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Stever“ hat in 2020 seine Gebühren von 11,30 €/ha      auf 14,42 €/ha erhöht.

 

 

4. Zusammenstellung

Personalkosten:                                             3.470,00 € 

Unterdeckung aus 2018 und 2019:                  20.000,00 € 

Kosten der Wasser- und Bodenverbände:          126.020,74 €

Gesamt:                                                        149.490,74 € 

 

 

Der umlagefähige Aufwand von insgesamt  149.490,74 EUR verteilt sich wie in der Anlage 1 auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.

 

 

Für jeden Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung eine eigene Gebühr festgesetzt.

 

Vergleich der Wasserverbandsgebühren 2020/2021

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr je m²

Veränderung
in %

Gebühr je m²

Veränderung
in %

versiegelte Fläche

 

übrige Fläche

 

 

2020

2021

 

2020

2021

 

Havixbeck-Roxel

0,06981 €

0,07101 €

1,69

0,00018 €

0,00018 €

0,00

Obere Stever

0,01722 €

0,01546 €

-11,38

0,00021 €

0,00019 €

-10,53

Stever-Senden

0,01051 €

0,01125 €

6,58

0,00015 €

0,00016 €

6,25

Münstersche Aa

0,02542 €

0,02570 €

1,09

0,00012 €

0,00012 €

0,00

Obere Berkel

0,02227 €

0,02254 €

1,20

0,00011 €

0,00011 €

0,00

Oberer Kleuterbach

0,02267 €

0,02294 €

1,18

0,00021 €

0,00021 €

0,00

Unterer Kleuterbach

0,31012 €

0,31254 €

0,77

0,00016 €

0,00016 €

0,00

 

Bei zwei Wasser- und Bodenverbänden gibt es nennenswerte Änderungen.

 

Beim Wasser- und Bodenverband Stever-Senden resultiert die Veränderung auf der Erhöhung des ha-Satzes von 11,00 € auf 12,00 €.

 

Der Wasser- und Bodenverband Obere Stever hat ab dem Beitragsjahr 2020 die Umlage der Beiträge auf Grundlage des Landeswassergesetzes geändert. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes pro ha, in der Summe jedoch zu einer Reduzierung des Gesamtbeitrages von ca. 10.000,00 €. Bisher wurden die geschlossenen Ortslagen bei der Ermittlung der Beiträge anders berechnet. Ein Verband hat diese Umstellung bereits umgesetzt. Darüber hinaus sind zwei weitere Verbände betroffen, bei denen in den kommenden Haushaltsjahren eine entsprechende Änderung erwartet wird. Die Flächen der verbleibenden Verbände umfassen keine geschlossenen Ortslagen und sind somit nicht von dieser Neuerung betroffen.

 

 

5. Gebührensatzung

Die Gebührensätze 2021 ergeben sich aus der Kalkulation (Anlage 1).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der beiliegenden Kalkulation.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Kalkulation 2021

 

Anlage 2 – Haushaltsansätze 2021

 

Anlage 3 – III. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der

                 Wasserverbandsgebühren