Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 2 beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung
wird beschlossen.
Sachverhalt:
Jede Gemeinde
hat eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Gemeindeordnung gibt hierzu mindestens
zu ordnende Sachverhalte vor. Hierzu gehören die folgenden Punkte, welche im
Einzelnen näher erläutert werden.
1.
Anregungen
und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO)
Bislang
war in der Hauptsatzung geregelt, dass für Anregungen und Beschwerden gem. § 24
GO der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zuständig ist. Dies hat in der
Vergangenheit regelmäßig dazu geführt, dass eine Eingabe zunächst auf die
nächste HFA-Sitzung „warten“ musste um von dort dann an einen Fachausschuss
verwiesen zu werden und dann die komplette Sitzungsfolge zu durchlaufen. Um die
Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach Möglichkeit straffer und damit
bürgerfreundlicher zu gestalten, wird angeregt, die Zuständigkeit so zu regeln,
dass nunmehr der jeweils nach der Zuständigkeitsordnung thematisch zuständige
Ausschuss zuständig ist.
2.
Im
Rahmen des Themas Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz bietet es
sich an, die Genehmigung von Dienstreisen zu regeln. Schließlich ist aus
rechtlichen Gründen erneut über die Frage zu befinden, welche Ausschussvorsitze
von der Regelung, dass grundsätzlich den Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung erhalten, ausgenommen werden. Bislang sind das der
Betriebsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Die bisherige Regelung
hat sich bewährt, weshalb vorgeschlagen wird, diese beizubehalten.
3.
Abgesehen
von einigen redaktionellen Änderungen ist weiterhin die Anzahl der abrechenbaren
Fraktionssitzungen von 20 auf 25 angehoben worden, da aufgrund der Tatsache,
dass absehbar mehr freiwillige Ausschüsse gebildet werden, auch die Frequenz
der Fraktionssitzungen steigen wird. Schließlich wird das Ortsrecht nicht mehr
in Papierform einem jeden Ratsmitglied zur Verfügung gestellt, da sämtliche
Unterlagen kostenlos digital abrufbar sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher abrechenbarer Fraktionssitzungen
Anlagen:
Anlage 1 Änderungsfassung
Anlage 2 Änderungssatzung