Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
119/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen.


Sachverhalt:

Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Gemeindeordnung gibt hierzu mindestens zu ordnende Sachverhalte vor. Hierzu gehören die folgenden Punkte, welche im Einzelnen näher erläutert werden.

1.    Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO)

Bislang war in der Hauptsatzung geregelt, dass für Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zuständig ist. Dies hat in der Vergangenheit regelmäßig dazu geführt, dass eine Eingabe zunächst auf die nächste HFA-Sitzung „warten“ musste um von dort dann an einen Fachausschuss verwiesen zu werden und dann die komplette Sitzungsfolge zu durchlaufen. Um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach Möglichkeit straffer und damit bürgerfreundlicher zu gestalten, wird angeregt, die Zuständigkeit so zu regeln, dass nunmehr der jeweils nach der Zuständigkeitsordnung thematisch zuständige Ausschuss zuständig ist.

2.    Im Rahmen des Themas Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallersatz bietet es sich an, die Genehmigung von Dienstreisen zu regeln. Schließlich ist aus rechtlichen Gründen erneut über die Frage zu befinden, welche Ausschussvorsitze von der Regelung, dass grundsätzlich den Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten, ausgenommen werden. Bislang sind das der Betriebsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Die bisherige Regelung hat sich bewährt, weshalb vorgeschlagen wird, diese beizubehalten.

 

3.    Abgesehen von einigen redaktionellen Änderungen ist weiterhin die Anzahl der abrechenbaren Fraktionssitzungen von 20 auf 25 angehoben worden, da aufgrund der Tatsache, dass absehbar mehr freiwillige Ausschüsse gebildet werden, auch die Frequenz der Fraktionssitzungen steigen wird. Schließlich wird das Ortsrecht nicht mehr in Papierform einem jeden Ratsmitglied zur Verfügung gestellt, da sämtliche Unterlagen kostenlos digital abrufbar sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher abrechenbarer Fraktionssitzungen


Anlagen:

Anlage 1        Änderungsfassung
Anlage 2        Änderungssatzung