Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
116/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden gewählt als          1. Stellvertretende/r Bürgermeister/in __________________

2. Stellvertretende/r Bürgermeister/in __________________

 


Sachverhalt:

Nach § 67 Abs. 1 und 2 GO NW werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ohne Aussprache aus der Mitte des Rats gewählt. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Der hauptamtliche Bürgermeister ist stimmberechtigt. Vorgedruckte Stimmkarten stehen in der Sitzung zur Verfügung, sofern zuvor entsprechende Listen bei der Verwaltung eingereicht worden sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.