Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
116/2020
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Es werden
gewählt als 1. Stellvertretende/r
Bürgermeister/in __________________
2. Stellvertretende/r Bürgermeister/in __________________
Sachverhalt:
Nach § 67 Abs.
1 und 2 GO NW werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ohne
Aussprache aus der Mitte des Rats gewählt. Es wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim
abgestimmt. Der hauptamtliche Bürgermeister ist stimmberechtigt. Vorgedruckte
Stimmkarten stehen in der Sitzung zur Verfügung, sofern zuvor entsprechende
Listen bei der Verwaltung eingereicht worden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.