Betreff
Beschluss über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
115/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden zwei Stellvertreter/innen gewählt.


Sachverhalt:

Nach § 67 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln wählt der Rat für die Dauer seine Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen. Es ist zunächst die Anzahl der Vertreter/innen zu bestimmen. In der vergangenen Ratsperiode wurden zwei stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.