Betreff
Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen
Vorlage
109/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung

 


Sachverhalt:

Laut eines Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2020 haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, vier verkaufsoffene Sonntage bis zu Jahresende festzusetzen, die nicht an größere Veranstaltungen gebunden sind. Diese sind bekanntermaßen derzeit bis zum 31.10.2020 untersagt. Aus persönlichen Gesprächen mit Einzelhändlern wurde klar, dass diese mehrheitlich ein großes Interesse an verkaufsoffenen Sonntagen haben. Zudem gibt es zahlreiche Sachgründe, die für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie sprechen. Die Verwaltung schlägt daher den Beschluss einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung verkaufsoffener Sonntage am 08.11., 29.11. und 27.12.2020 vor.

 

 

Erhalt und Stärkung des örtlichen Einzelhandels

 

Der stationäre Einzelhandel in Nottuln gehört zu den durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Branchen. Nach dem gut zwei Monate andauernden Lockdown vom 17.03.2020 bis 19.05.2020 folgten weitere, erhebliche Einschränkungen für die örtlichen Geschäfte. Hierzu zählen nicht zuletzt die Anzahl der im Geschäft erlaubten Kunden sowie umfassende Hygienekonzepte. Erhebungen des Einzelhandelsverbandes NRW zeigen gegenüber dem Vorjahr erhebliche Umsatz- und Kundenfrequenzrückgänge. Hiervon sind auch die Einzelhändler in Nottuln betroffen.

Aufgrund des Verbotes von Großveranstaltungen, welches derzeit bis zum 31.10.2020 gilt, ist bislang ein geplanter, verkaufsoffener Sonntag im Mai ausgefallen. Ein weiterer im Rahmen der abgesagten Septemberkirmes wird dadurch ebenfalls entfallen. Demnach bliebe den Geschäften in diesem Jahr möglicherweise nur ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des Martinimarkts am 08.11.2020. Durch die Absagen der Veranstaltungen und der damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntage geht der Handelsverband NRW landesweit von einem Umsatzverlust in Milliardenhöhe aus. Im Einzelhandel besteht laut Umfragen des Verbandes ein erhebliches Risiko für Geschäftsaufgaben.

Neben den von Bund und Ländern aufgestellten Hilfsprogrammen sollten daher auch flankierende Maßnahmen ergriffen werden, die dabei helfen, den Nottulner Einzelhändlern Kunden zuzuführen und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu schaffen. In der Vergangenheit haben die Händler stets von verkaufsoffenen Sonntagen profitiert.

 

 

Belebung des Ortskerns

 

Während des Lockdowns konnte – naturgemäß – ein dramatischer Rückgang der Besucher im Ortskern festgestellt werden. Dieser hielt jedoch in den ersten Wochen nach der Wiedereröffnung der Geschäfte in Nottuln an. Auch der Handelsverband NRW stellt fest, dass die Passantenfrequenzen in den Innenstädten und Ortskernen deutlich zurückgegangen sind. Einer weiteren Verlagerung des Kaufverhaltens in den Onlinehandel, wie sie während des Lockdowns festzustellen war, muss entgegengewirkt werden. Ein weiteres Ausbleiben der Besucher und damit drohende Geschäftsaufgaben kann unabsehbare Folgen für die Attraktivität des Nottulner Ortskerns haben und muss vermieden werden. Durch verkaufsoffene Sonntage können Bürger – insbesondere auch Neubürger – auf die vielfältigen Einzelhandelsangebote in Nottuln aufmerksam gemacht werden, wodurch die Passantenfrequenz im Ortskern erhöht wird und zusätzliche Umsätze für die Einzelhändler, aber auch Dienstleister und Gastronomen generiert werden.

Bekämpfung der Pandemie-Auswirkungen

 

Es besteht ein großes öffentliches Interesse an der Bekämpfung der Pandemie- Auswirkungen und der Stärkung der Wirtschaft und insbesondere des örtlichen Einzelhandels, um z.B. Geschäftsaufgaben und die damit verbunden Arbeitslosigkeit von Inhabern und Angestellten zu verhindern. Zahlreiche Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen sind kreditbasiert, weshalb ein großes Interesse daran besteht, dass die Empfänger diese Kredite auch zurückzahlen können. Hierfür sind gute Geschäftsumsätze unabdingbar. Demnach ist die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen als unmittelbare Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemiefolgen in Nottuln einzuordnen.

Zuletzt kann die sonntägliche Ladenöffnung insbesondere in der Vorweihnachtszeit dazu beitragen, die Einkaufszeiten zu entzerren und damit beim Einhalten der gültigen Hygienevorschriften helfen. Hierdurch kann die Ansteckungsgefahr in Nottuln verringert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es sollten Mittel aus dem vorhandene Marketingbudget für die Bewerbung der verkaufsoffenen Sonntage genutzt werden.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Ordnungsbehördliche Verordnung
Anlage 2 - Stellungnahme der IHK Nord Westfalen