Beschlussvorschlag:
1.
Haupt-
und Finanzausschuss
Dem
Rat wird empfohlen, den Vertrag wie in Anlage 1 beigefügt, zu beschließen
2.
Rat
Die
als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Bistum
Münster und der Gemeinde Nottuln, betreffend die Liebfrauenschule Nottuln, wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Auf die umfangreichen Vorlagen zum Thema wird verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.03.2020 (VL 029/2020) die Rahmenbedingungen für die künftige Kooperation mit dem Bistum Münster umfassend diskutiert und beschlossen. Die Verwaltung hat anhand der Vorgaben die Vertragsverhandlungen mit dem Bistum aufgenommen. Die vom HFA beschlossenen Vertragsergänzungen wurden aufgenommen. Der Vorlage ist als Anlage der Vertragsentwurf beigefügt.
Mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die seit dem Jahr 2003 bestehende Kooperation zwischen dem Bistum Münster und der Gemeinde Nottuln zum Betrieb der Liebfrauenschule Nottuln fortgeführt. Die in kirchlicher Trägerschaft befindliche Sekundarschule wird somit weiterhin das kommunale schulische Bildungsangebot in Nottuln ergänzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vgl. § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Anlagen:
Entwurf einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bistum Münster und der
Gemeinde Nottuln, betreffend die Liebfrauenschule, Sekundarschule in Nottuln