Betreff
Förderanträge für Maßnahmen aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“
Zugleich: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.08.2020
Vorlage
101/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag aus den Mitteln des „Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ für den Umbau der Turnhalle am Niederstockumer Weg wie unter 1. im Sachverhalt beschrieben einzureichen.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag aus den Mitteln des „Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ für Sanierungsmaßnahmen an der Mehrzweckhalle am Nottulner Rupert-Neudeck-Gymnasium wie unter 2. im Sachverhalt beschrieben einzureichen.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die unter 3. und 4. genannten Maßnahmen wie im Sachverhalt beschrieben zur Förderantragsreife zu bringen. Vor Förderantragstellung legt die Verwaltung dem Rat die konkreten Maßnahmen zum Beschluss vor. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.08.2020 ist damit erledigt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt, Baumaßnahmen an ihren Sportstätten aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ des Landes NRW, der im Jahre 2020 eine 100%ige und im Jahre 2021 eine 90%ige Förderung ermöglicht, fördern zu lassen. Für die Förderung von Maßnahmen ist jeweils ein Ratsbeschluss notwendig. Diesseits ist bereits konkret zur Förderantragstellung im Jahre 2020 vorgesehen:

 

1.    Umbau Turnhalle am Niederstockumer Weg

Aufgrund des vorhandenen Sanierungsstaus und des Alters von Teilen der baulichen Anlage sowie der technischen Ausstattung und Einrichtung, sind Sanierungsmaßnahmen notwendig geworden. Diese Notwendigkeit gründet zum einen auf den Ergebnissen der 2018 beauftragten und erstellten DEKRA-Gutachten und zum anderen auf ein Gutachten, das 2019 in Auftrag gegeben wurde und die Nutzungsdauer des Sportbodens auf max. 5 Jahre (bis 2024) begrenzt. Des Weiteren ist die vorhandene Prallwand-Konstruktion abgängig und muss, da sie sich in Teilflächen immer wieder ablöst und steigende Reparaturkosten hervorruft, erneuert werden.

Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus, sind einige energetisch sinnvolle Maßnahmen geplant, wie z.B. die Erneuerung der Fenster und die Umstellung der Hallenbeleuchtung auf LED-Technik. Als weitere energetische Maßnahme kommt die Effizienzsteigerung der vorhandenen Dach-PV-Anlage in Betracht; die Machbarkeit wird derzeit geprüft.

Im Jahre 2019 musste die Tribüne der Turnhalle aufgrund des fehlenden 2. Rettungsweges im OG geschlossen werden. Damit die Tribüne den Nutzern wieder zur Verfügung stehen kann, soll der zweite Rettungsweg in Form einer auf der Rückseite (zum Sportplatz) angebauten Stahl-Konstruktion geführt werden.

Eine weitere Maßnahme ist der Einbau einer elektronischen Schließanlage. Hierdurch werden Unterhaltungskosten deutlich reduziert, gerade auch im Falle eines Schlüsselverlustes durch Nutzer. Hier bleibt bei konventionellen Schließanlagen oftmals nur der Kompletttausch.

 

2.    Sanierungsmaßnahmen an der Mehrzweckhalle am Nottulner Rupert-Neudeck-Gymnasium

Aufgrund des vorhandenen Sanierungsstaus und des Alters von Teilen der baulichen Anlage sowie der technischen Ausstattung, sind Sanierungsmaßnahmen notwendig. Diese Notwendigkeit gründet primär auf den Ergebnissen des 2017 beauftragten und erstellten DEKRA-Gutachtens.

Umfang der nun angestrebten Maßnahmen ist zum einen, die Sanierung der in den Dusch- und Waschbereichen vorhandenen Sanitärinstallation sowie die Erneuerung der dazugehörigen Rohrleitungen. Dies dient der Sicherstellung der Trinkwasserqualität und trägt durch höhere Dämmstärken bei der Rohrisolierung zur Verminderung von Wärmeverlusten im Verteilnetz bei.

Zum anderen soll durch den Austausch der Beleuchtungstechnik eine Reduzierung des Energiebedarfes sowie eine Verbesserung der Beleuchtungsqualität erzielt werden. Die Reduzierung des Gesamtstromverbrauches ist Teil der Klimaschutzziele der Gemeinde Nottuln.

 

In Ergänzung zu den unter 1. und 2. bereits aufgeführten Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung,

 

3.    den Umbau des Appelhülsener Tennisplatzes

nach nunmehr erfolgtem Abzug der vorübergehend dort aufgestellten Kita-Container. Dazu steht die Verwaltung bereits seit längerem im Gespräch mit dem Sportverein Arminia Appelhülsen im Hinblick auf eine geeignete Nachnutzung. In einem internen Gespräch am 20.08.2020 soll hier nach Möglichkeit Klarheit darüber geschaffen werden, welcher Vereinssparte die Fläche gewidmet werden soll. Inhaltlich richtet sich auch der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.08.2020 auf ein solches Vorgehen (siehe Anlage 1).

 

4.    die Errichtung einer Calisthenics-Anlage an der neuen Dreifachsporthalle.

 

Für die Maßnahmen unter 3. und 4. liegen der Verwaltung bislang noch keine ausreichenden Planungen vor, die eine Förderantragstellung ermöglichen würden. Im Hause werden die Planungen jedoch mit Nachdruck vorangetrieben, um eine Beschlussfassung ohne Vorberatung in der Ratssitzung am 08.09.2020 zu ermöglichen (Antragsfrist 16.10.2020). So kann es gelingen, noch im laufenden Jahr von der 100%igen Förderung zu profitieren. Spätestens jedoch soll in der letzten Ratssitzung des laufenden Jahres die Beschlussfassung für die Förderanträge zu 3. und 4. vorgelegt werden, um dann im Jahre 2021 von der Förderung i.H.v. 90 % zu profitieren (Antragsfrist 15.01.2021). Hier wird die Verwaltung alle Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Bearbeitung der Sache ausschöpfen, erinnert aber zugleich auch an die begrenzten personellen Kapazitäten.

Zugleich sei darauf hingewiesen, dass ergänzend zu etwaigen Fördermitteln und ihrer Beantragung auch personelle Kapazitäten in der Verwaltung vorhanden sein müssen, um die Mittel tatsächlich abrufen und die betreffenden Projekte in Umsetzung bringen zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben in geschätzter Höhe von 307.000 Euro für den Umbau der Turnhalle am Niederstockumer Weg und 174.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen an der Mehrzweckhalle am Nottulner Rupert-Neudeck-Gymnasium. Beide Maßnahmen können grundsätzlich in Gänze gefördert werden. Ein entsprechender Fördermittelbescheid bleibt abzuwarten. Für die Förderantragstellung wird die Kostenschätzung zur Kostenberechnung präzisiert.

 


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der CDU-Fraktion vom 03.08.2020