Betreff
Ratsbeschluss zum Förderantrag Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus Darup
Vorlage
098/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Förderantrag zu.


Sachverhalt:

Aufgrund der heutigen Anforderungen der Trennung in Schwarz/ Weiß-Bereiche bei den Umkleiden in Feuerwehrgerätehäusern, plant die Gemeinde Nottuln die bestehenden Umkleideräume des Feuerwehrgerätehauses in Darup zu erweitern, um die Vorgaben der DIN 14092-1 und der DGUV 205-008 und die heutigen Anforderungen umzusetzen. Ebenso dient diese Maßnahme auch der steigenden Anzahl der Einsatzkräfte im Hinblick auf Zuwachs von weiblichen Feuerwehrleuten und der Jugendfeuerwehr und der daraus resultierenden Anforderung, getrennte Umkleiden, Duschen und WC in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen zu können.

Zurzeit sind die ersten Planungen angelaufen und werden mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes, im Hinblick auf Abstandsflächen, aber auch mit den Nutzern des Gerätehauses, den Feuerwehrleuten, abgesprochen. Ein weiterer Grund für den An-/ Umbau ist der, dass hier ein Fahrzeug für den Katastropheneinsatz stationiert ist. Hierfür werden Einsatzmittel benötigt, die gesammelt gelagert werden sollen, um im Alarmfall auch schnell ausrücken zu können. Dafür soll auch ein Abstellraum geschaffen werden.

Dadurch, dass die gesamte Dachfläche wegen der Erweiterung des Anbaus erneuert werden muss, wird auch die Wärmedämmung der Dachfläche nach heutigem Stand der Technik und Umsetzung der Vorgaben aus der aktuellen EnEV ausgeführt. Das gilt auch für die neuen Fenster und Türen. Somit ist auch im Hinblick auf die Klimaauswirkung mit einer Reduzierung bei den benötigten Brennstoffen zu rechnen. Eventuell könnte man auf der neuen Dachfläche mit PV Paneelen planen.

Das Land NRW hat ein Förderprogramm Sonderaufruf "Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021" gestartet. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt hier, einen Fördermittelantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Münster zu stellen. Hierfür ist ein entsprechender Ratsbeschluss notwendig.

Siehe hierzu auch die Kosten- und Finanzaufstellung die dem Antrag zugrunde liegt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Geplantes Investitionsvolumen ca.                   250 T€

Abzgl. nicht zuwendungsfähige Ausgaben            50 T€

Fördervolumen                                              200 T€

Max. Fördersatz                                                65%