Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Fraktionssitzungen, dass die Vorbereitung der Gremienarbeit als Telefon- bzw. Videokonferenz durchgeführt werden kann und Sitzungsgeld im Rahmen der Festlegungen der Hauptsatzung zu gewähren ist. Die in der sachlichen Darstellung benannten Modalitäten sind dabei zu beachten.
- In der Vergangenheit bereits als Telefon- bzw. Videokonferenz durchgeführte Fraktionssitzungen werden genehmigt.
Sachverhalt:
Wenn diese Online-Fraktionssitzungen im gleichen Rahmen stattfinden, wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung, kann dafür auch im Rahmen der Festlegungen zur Zahlung von Sitzungsgeldern ein entsprechendes Sitzungsgeld gewährt werden. Die Gemeinde Nottuln hat sich grundsätzlich dazu entschieden, für sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger sowie für Mitglieder des Gemeinderates Sitzungsgelder zu zahlen. Eine gewöhnliche Fraktionssitzung kann nach den Handlungsoptionen des MHKBG NRW angenommen werden, wenn nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde.
Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten. Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf sind nicht als Sitzung zu bewerten, so dass hierfür auch kein Sitzungsgeld gewährt wird.
Da bereits in der Vergangenheit Online-Fraktionssitzungen durchgeführt wurden, ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine