Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Kunst und Kultur Nottuln e.V.
Vorlage
093/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Änderung der Kulturförderrichtlinien und anderer Bestimmungen wird zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit verwiesen.


Sachverhalt:

Der Antrag des Vereins Kunst und Kultur Nottuln e.V. vom 13.05.2020 auf Änderung der Kulturförderrichtlinien und anderer Bestimmungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Es handelt sich um eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung, für den nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.

Bei der Beratung und Beschlussfassung über die vorliegende Bürgeranregung sollten folgende Punkte mit einfließen:

Zu 1: Die Entgelte und Betriebskostenpauschalen wurden unter anderem eingeführt, um mehr Transparenz im Haushalt zu erhalten.

Zu 2 und 3: Aus der Politik wurde der Wunsch vernommen, die bestehenden Kulturförderrichtlinien auf den Prüfstand zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Anregung insgesamt im Fachausschuss beraten werden.

Zu 4: Am Parkplatz des Rhodeparks (Höhe Ladesäule) befindet sich bereits ein Schaltkasten mit entsprechenden Anschlüssen. Der Schlüssel hierfür ist über das Gebäudemanagement erhältlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Nicht bezifferbar.


Anlagen:

Antrag des Vereins Kunst und Kultur Nottuln e.V. v. 13.05.2020