Betreff
Verkehrsentwicklung im Ortsteil Nottuln und Aktualisierung des Verkehrsmodells
hier: Vorstellung der Erhebungsergebnisse und weiteres Vorgehen
Vorlage
066/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Ergebnisse der Aktualisierung des Verkehrsmodells (siehe Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Erhebungsergebnisse konkrete Maßnahmenvorschläge für jene Verkehrsbereiche zu erarbeiten, die einer wesentlich stärkeren Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, als dies im Referenzjahr 2009 der Fall gewesen ist oder aber dann, wenn die betreffenden Bereiche allgemein überbelastet sind. Orientierungsgröße für die planmäßige Belastung der betreffenden Straßen mit Fahrzeugen sowie die Fahrbahnaufteilung wird dabei die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Insbesondere sollen etwaige Maßnahmen Belange des Fuß- und Radverkehrs in Nottuln besonders berücksichtigen.

Die einzelnen Maßnahmen werden von der Verwaltung priorisiert, mit einer Kostenschätzung versehen und dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zum Beschluss vorgelegt.


Sachverhalt und Rückblick:

Um die aktuelle Verkehrsbelastung im Ortsteil Nottuln insbesondere nach Eröffnung der Ortsumgehung B 525n zu ermitteln und auch als Reaktion auf unterschiedliche Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW (dazu u.a. VL 192/2018, 018/2019, 030/2019, 135/2019 und 179/2019), hat die Gemeinde Nottuln im vergangenen Jahr ein Gutachterbüro mit der Erhebung aktueller Verkehrszahlen beauftragt. Insbesondere war dabei neben vielen anderen Erkenntniswünschen auch die Ermittlung und Bewertung der Verkehrsbeziehungen und -stärken in den Bereichen, die die Anregungsgeber in Bezug nehmen, Gegenstand des Auftrags, um darauf aufbauend je nach Bedarfslage Vorschläge für Maßnahmen im Bereich der Verkehrsentwicklung in Nottuln zu erarbeiten. Maßgeblich für die Erhebung valider Daten, die insoweit reliabel und repräsentativ sein sollen, ist dabei die Auswahl geeigneter Erhebungszeiträume. Methodologisch unstrittig muss es sich dabei um Zeiträume handeln, die jedenfalls nicht durch größere Baumaßnahmen, gerade noch nicht eingetretene Gewöhnungseffekte etwa nach umfänglichen Änderungen einer bislang vertrauten Verkehrsführung oder durch zeitlich (regelmäßig wiederkehrende) Ereignisse, die den Verkehr in unterschiedlicher Hinsicht beeinflussen, in ihrer Aussagekraft verzerrt werden. Im vorliegenden Fall war hier in den Jahren 2018 und 2019 insbesondere an die Öffnung der Ortsumgehung Nottuln B 525n und die Sanierung der ehemaligen Ortsdurchfahrt B 525 sowie die sich daran anschließenden Gewöhnungseffekte zu denken. Gerade auch Schulferien, die in dieser Zeit lagen, schieden sinnvollerweise als Zählzeitraum aus.

Tatsächlich hat eine umfangreiche Verkehrszählung dann im November 2019 stattgefunden, worüber die Gemeinde Nottuln in den politischen Gremien und im Rahmen einer Presseberichterstattung in den WN aufmerksam gemacht hat.

Die Vorstellung der gebündelten und aufbereiteten Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung durch das Gutachterbüro im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen stand sodann zur dortigen Beratung am 10.03.2020 an. Auf Grund und als Konsequenz des Beschlusses desselben Ausschusses über VL 008/2020 vom 28.01.2020, wurde die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen jedoch auf den 04.03.2020 vorverlegt. Wegen dieser kurzfristigen Terminänderung war es dem Gutachterbüro schlechterdings nicht möglich, an der Ausschusssitzung teilzunehmen. Im Anschluss ist von hier Übereinkunft dahingehend erzielt worden, die Vorstellung der betreffenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in der darauffolgenden Ausschusssitzung am 05.05.2020 vorzunehmen.

In Anbetracht der zu dieser Zeit einschlägigen Bestimmungen zum Infektionsschutz ist gemeinsam zwischen Politik und Verwaltung entschieden worden, die Ergebnispräsentation ein weiteres Mal zu vertagen, um wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Sache, das die Anwesenheit einer breiten Öffentlichkeit in der betreffenden Ausschusssitzung vermuten ließ, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus in keinem Fall zu begünstigen.

 

Die Ergebnispräsentation erfolgt nunmehr am 08.06.2020 im Rahmen eines mündlichen Vortrags mit anschließender Diskussion. Auf dieser Grundlage, die alle Beteiligten und Interessierten zunächst in einen einheitlichen Wissensstand versetzen soll, schlägt die Verwaltung vor, wie unter Beschlussvorschlag 2 zusammengefasst ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine


Anlagen:

Anlage 1:      Erhebungsergebnisse als Aktualisierung des Nottulner Verkehrsmodells mit Stand April 2020