hier: Vorstellung der Erhebungsergebnisse und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
1. Die Ergebnisse der Aktualisierung des
Verkehrsmodells (siehe Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
entsprechend der Erhebungsergebnisse konkrete Maßnahmenvorschläge für jene
Verkehrsbereiche zu erarbeiten, die einer wesentlich stärkeren
Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, als dies im Referenzjahr 2009 der Fall
gewesen ist oder aber dann, wenn die betreffenden Bereiche allgemein
überbelastet sind. Orientierungsgröße für die planmäßige Belastung der
betreffenden Straßen mit Fahrzeugen sowie die Fahrbahnaufteilung wird dabei die
Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Insbesondere sollen etwaige
Maßnahmen Belange des Fuß- und Radverkehrs in Nottuln besonders
berücksichtigen.
Die einzelnen Maßnahmen werden von
der Verwaltung priorisiert, mit einer Kostenschätzung versehen und dem
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zum Beschluss
vorgelegt.
Sachverhalt und Rückblick:
Um die aktuelle Verkehrsbelastung im
Ortsteil Nottuln insbesondere nach Eröffnung der Ortsumgehung B 525n zu
ermitteln und auch als Reaktion auf unterschiedliche Bürgeranregungen nach § 24
GO NRW (dazu u.a. VL 192/2018, 018/2019, 030/2019, 135/2019 und 179/2019), hat
die Gemeinde Nottuln im vergangenen Jahr ein Gutachterbüro mit der Erhebung
aktueller Verkehrszahlen beauftragt. Insbesondere war dabei neben vielen
anderen Erkenntniswünschen auch die Ermittlung und Bewertung der
Verkehrsbeziehungen und -stärken in den Bereichen, die die Anregungsgeber in
Bezug nehmen, Gegenstand des Auftrags, um darauf aufbauend je nach Bedarfslage
Vorschläge für Maßnahmen im Bereich der Verkehrsentwicklung in Nottuln zu
erarbeiten. Maßgeblich für die Erhebung valider Daten, die insoweit reliabel
und repräsentativ sein sollen, ist dabei die Auswahl geeigneter
Erhebungszeiträume. Methodologisch unstrittig muss es sich dabei um Zeiträume
handeln, die jedenfalls nicht durch größere Baumaßnahmen, gerade noch nicht
eingetretene Gewöhnungseffekte etwa nach umfänglichen Änderungen einer bislang
vertrauten Verkehrsführung oder durch zeitlich (regelmäßig wiederkehrende)
Ereignisse, die den Verkehr in unterschiedlicher Hinsicht beeinflussen, in
ihrer Aussagekraft verzerrt werden. Im vorliegenden Fall war hier in den Jahren
2018 und 2019 insbesondere an die Öffnung der Ortsumgehung Nottuln B 525n und
die Sanierung der ehemaligen Ortsdurchfahrt B 525 sowie die sich daran
anschließenden Gewöhnungseffekte zu denken. Gerade auch Schulferien, die in
dieser Zeit lagen, schieden sinnvollerweise als Zählzeitraum aus.
Tatsächlich hat eine umfangreiche
Verkehrszählung dann im November 2019 stattgefunden, worüber die Gemeinde
Nottuln in den politischen Gremien und im Rahmen einer Presseberichterstattung
in den WN aufmerksam gemacht hat.
Die Vorstellung der gebündelten und
aufbereiteten Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung durch das Gutachterbüro im
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen stand sodann zur
dortigen Beratung am 10.03.2020 an. Auf Grund und als Konsequenz des
Beschlusses desselben Ausschusses über VL 008/2020 vom 28.01.2020, wurde die
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
jedoch auf den 04.03.2020 vorverlegt. Wegen dieser kurzfristigen Terminänderung
war es dem Gutachterbüro schlechterdings nicht möglich, an der Ausschusssitzung
teilzunehmen. Im Anschluss ist von hier Übereinkunft dahingehend erzielt
worden, die Vorstellung der betreffenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in
der darauffolgenden Ausschusssitzung am 05.05.2020 vorzunehmen.
In Anbetracht der zu dieser Zeit
einschlägigen Bestimmungen zum Infektionsschutz ist gemeinsam zwischen Politik
und Verwaltung entschieden worden, die Ergebnispräsentation ein weiteres Mal zu
vertagen, um wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Sache, das die
Anwesenheit einer breiten Öffentlichkeit in der betreffenden Ausschusssitzung
vermuten ließ, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus in keinem Fall zu
begünstigen.
Die Ergebnispräsentation erfolgt
nunmehr am 08.06.2020 im Rahmen eines mündlichen Vortrags mit anschließender
Diskussion. Auf dieser Grundlage, die alle Beteiligten und Interessierten
zunächst in einen einheitlichen Wissensstand versetzen soll, schlägt die
Verwaltung vor, wie unter Beschlussvorschlag 2 zusammengefasst ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst keine
Anlagen:
Anlage 1: Erhebungsergebnisse als Aktualisierung des Nottulner Verkehrsmodells mit Stand April 2020