Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude mit einem Bausachverständigen zu
begehen. Auf Basis der Gebäudebegehung wird eine Kostenschätzung mit dem
Zeithorizont 2035 erstellt. In Kenntnis der zu erwartenden Kosten entscheidet
der Rat über die Bereitschaft, das Gebäude zu übernehmen und im Sinne
erhaltenswerter Bausubstanz zu erhalten.
Sachverhalt:
In der
Königstraße in Appelhülsen befindet sich an einem Wendehammer eine inzwischen
außer Betrieb genommene Trafostation aus dem frühen 20. Jahrhundert (siehe
Anlagen 1, 2 und 3). Der Eigentümer hat nachvollziehbarerweise am Erhalt des
für ihn gewissermaßen funktionslos gewordenen Gebäudes kein ausgewiesenes
Interesse. Insoweit ist von dort auch nicht beabsichtigt, das Gebäude dauerhaft
und „um jeden Preis“ zu erhalten. Wohl aber ist die Bereitschaft signalisiert
worden, das Gebäude etwa an die Gemeinde als „Konservator“ kostenneutral, aber
eben auch gemeinsam mit Last und Gefahr zu übergeben.
Es
handelt sich bei dem Gebäude nicht um ein eingetragenes Denkmal; auch kann
entsprechend einer diesseits jüngst veranlassten Überprüfung der baulichen
Anlage ein Denkmalwert nicht erkannt werden.
Die
Bausubstanz kann als sanierungsbedürftig beschrieben werden. Insbesondere
bedarf die Fassade der Erneuerung, so wohlmöglich auch das Dach. Zudem ist das
Gebäude insbesondere im Sockelbereich feucht.
Bauordnungsrechtlich
stünde einem Abriss – vorbehaltlich artenschutzrechtlicher Belange – bis auf
Weiteres nichts im Wege.
Bewertung:
In
Zusammenarbeit und Übereinstimmung mit dem Heimatverein Appelhülsen e.V.,
politischen Vertretern aus dem Ortsteil und dem LWL – Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Westfalen erkennt die Verwaltung in dem Gebäude
auch ohne Denkmaleigenschaft ein straßenbildprägendes Element erhaltenswerter
Bausubstanz, das Zeuge der Elektrifizierung des Ortsteils Appelhülsen ist.
Wenngleich die Bausubstanz auch nicht mehr unmittelbar dem historischen
Ursprungszustand entspricht, so spricht dennoch vieles dafür, das Bauwerk als
Identifikationspunkt und Landmarke am Ort zu erhalten. Abseits ihrer
identitätsstiftenden Komponente wäre die Trafostation in den Augen der o.g.
Beteiligten vor Ort auch im Sinne des Umwelt- und Tierschutzgedankens z.B. als
Vogelnist- und Brutstation nutzbar.
Der oben
skizzierten Idee stehen die damit verbundenen Kosten gegenüber. Wenngleich die
Übertragung des Gebäudes auf die Gemeinde beinahe kostenneutral möglich wäre,
so sind hier die sanierungs- und unterhaltungsbedingten Folgekosten
(perspektivisch) in Ansatz zu bringen. Für die besonders dringend notwendige
Fassadensanierung (Abtragen der Riemchen und Auftrag einer Putzfassade) liegt
der Verwaltung bereits ein Angebot zur Orientierung vor. In Ergänzung dazu ist
davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2030/2035 sinnvollerweise auch die o.g.
Dachsanierung sowie einige Arbeiten im Innern des Gebäudes durchgeführt werden
sollten. Hierfür liegen noch keine konkreten Angebote vor, wobei aber insgesamt
mit einer finanziellen Belastung von ca. 20.000 € bis 30.000 € in den nächsten
15 Jahren zu rechnen sein dürfte.
Um hier
eine Gesamtbetrachtung einschließlich Kostenschätzung vornehmen zu können,
schlägt die Verwaltung vor, das Gebäude mit einem Bausachverständigen zu
begehen.
Bevor
hierfür jedoch ein Auftrag erteilt werden kann, ist es notwendig, zunächst den
politischen Willen für die Verausgabung der notwendigen Mittel, die so im
Haushalt bislang keine Entsprechung finden, zu bilden. Insbesondere erbittet
auch der Eigentümer in der Sache eine zeitnahe Rückmeldung.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Trafostation historisch
Anlage 3 Trafostation heute