Beschlussvorschlag:

Die freiwillige Konsolidierungsvereinbarung wird mit den vorberatenden Änderungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2020 beschlossen.

Die freiwillige Konsolidierungsvereinbarung bildet den Handlungsrahmen für die Haushaltbewirtschaftung 2020.


Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist mit ihren Anlagen in der Ratssitzung am 28.04.2020 beschlossen worden. Des Weiteren wurde entschieden, parallel zum Haushaltsgenehmigungsverfahren durch den Kreis Coesfeld in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2020 sowie des Rates am 26.05.2020 eine freiwillige Konsolidierungsvereinbarung zu erarbeiten, um die corona-bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben im laufenden Haushaltsjahr abzufedern. Diese freiwillige Konsolidierungsvereinbarung ist die Richtschnur für die Haushaltsausführung 2020.

Als Anlage beigefügt ist die beschlossene freiwillige Konsolidierungsliste (Anlage 1) aus dem  Haupt- und Finanzausschuss am 13.05.2020. Der Vorlage liegen ebenfalls die Auswirkungen auf die Ergebnisplanung 2020 (Anlage 2) und die Finanzplanung 2020 (Anlage 3) bei. Aus der Anlage 4 sind die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung, vor  und nach der Beratung aller Produktbereiche, zu ersehen.

 

Bewertung des Beratungsergebnisses:

Der drohende und dramatische Verlust aus den Steuereinnahmen wird sich nach der derzeitigen Einschätzung auf 1,7 Mio. € belaufen. Trotz der vereinbarten Kosteneinsparungen in Höhe von 732.800 € wird sich das geplante negative Jahresergebnis 2020 in Höhe von -1.843.868 € um weitere 967.200 € auf -2.811.068 € erhöhen. Damit wird die maximale Entnahme (5 % der allg. Rücklage/Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss zum 31.12. des Vorjahres = 2.278.536 €) um 532.532 € überschritten. Der Hinweis auf eine mögliche Haushaltssicherung im nächsten Jahr ist damit zwingend.

Durch die vereinbarte Konsolidierung kann die Liquidität um 1.637.258,- € erhöht werden. Dieser Finanzspielraum wird allerdings durch den Wegfall von Steuereinnahmen (1.700.000 €) auf -62.742 € reduziert.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in der Haushaltsbewirtschaftung 2020 neben der Konsolidierungsvereinbarung alle Anstrengungen zwingend notwendig sein werden, um den aktuellen Gegebenheiten entgegenzuwirken. Dies betrifft auch den mittelfristigen Planungszeitraum bis 2023.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

Anlage 1 – beschlossene freiwillige Konsolidierungsvereinbarung

Anlage 2 – Ergebnisplanung 2020 incl. Konsolidierung

Anlage 3 – Finanzplanung 2020 incl. Konsolidierung

Anlage 4 - Übersicht Ergebnis- und Finanzplanung vor und nach der Konsolidierung