Betreff
Kulturförderung und Brauchtumspflege im Rahmen der Projektförderung
Vorlage
057/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vom Kulturbeirat empfehlenden Beschlüsse werden umgesetzt.

 

Geförderte Kulturveranstaltungen die in diesem Jahr, z.B. aufgrund der Corona-Auswirkung nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden können, dürfen bis zum 31.03.2021 verschoben werden. Sollte eine Durchführung der Projekte nicht bis zum 31.03.2021 erfolgen können, ist der Zuwendungsbetrag von den Antragstellern zu erstatten.

 

Über die bis zum 01.10.2020 eingehenden Anträge soll der Kulturbeirat in der jetzigen Besetzung beraten und empfehlend beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können bei Projekten kulturelle Leistungen gefördert werden aus möglichst vielen künstlerischen Bereichen, z.B. der Darstellenden Kunst und der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Medienbereiches, die ohne Fördermittel nicht möglich wären, für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind und

  • öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen, besondere Ausprägungen/ Leistungen der inhaltlichen Arbeit der kulturellen Träger und Beteiligten im jeweiligen Genre erwarten lassen, und die Vernetzung dieser Leistungen/ Träger untereinander fördern;

 

  • die die Alltagskultur (Leben, Wohnen und Arbeiten verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen) in ihrem kulturellen Zusammenhang als Bestandteil einer umfassenden Stadtkultur verdeutlichen (soziokulturelle Projekte);

 

  • Modellprojekte, die innovative Ansätze in der Kulturarbeit und der Zusammenarbeit aufweisen;

 

Hierbei muss das zu fördernde Projekt zumindest auch im Gemeindegebiet realisiert werden, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Gemeinde sollen angemessen berücksichtigt werden.

 

Es wurden Anträge (siehe Anlage) eingereicht und am 15.05.2020 im Kulturbeirat beraten und empfehlend beschlossen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass geförderte Kulturveranstaltungen die in diesem Jahr, z.B. aufgrund der Corona-Auswirkung nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden können, bis zum 31.03.2021 verschoben werden dürfen. Sollte eine Durchführung der Projekte nicht bis zum 31.03.2021 erfolgen können, ist der Zuwendungsbetrag von den Antragstellern zu erstatten.

 

Über die bis zum 01.10.2020 eingehenden Anträge soll der Kulturbeirat in der jetzigen Besetzung beraten und empfehlend beschließen.

 

Eine Übersicht der eingereichten Anträge, mit den jeweiligen Empfehlungen, liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden insgesamt 17.450,00 € an Projektfördermittel ausgezahlt. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2020 veranschlagt.

 


Anlagen:

 

Projektförderanträge

 

Übersicht Projektförderanträge