Betreff
Freiwillige Konsolidierungsvereinbarung zum Haushalt 2020
Vorlage
055/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die freiwillige Konsolidierungsvereinbarung wird mit denen im Rahmen der Sitzung beschlossenen Änderungen empfehlend an den Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung verwiesen.  

Die freiwillige Konsolidierungsvereinbarung wird der Handlungsrahmen für die Haushaltsbewirtschaftung des Jahres 2020.


Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist mit ihren Anlagen in der Ratssitzung am 28.04.2020 beschlossen worden. Der ursprüngliche Termin für diesen Beschluss war am 24.03.2020 vorgesehen. Diese Ratssitzung hat bekanntlich wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattgefunden.

Es ist anzumerken, dass der Haushalt 2020 bis 2023 vor der Pandemie erstellt wurde. Die zu diesem Zeitpunkt existenten Verhältnisse wurden als Maßstab zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht auch dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 06.04.2020 zur „Isolation der corona-bedingten Schäden im Kommunalen Haushalt“. Inhalt dieses Erlasses sind diverse haushaltsrechtliche Gesetzesänderungen und Handlungsempfehlungen für die Kommunen und die Kommunalaufsichten, um der Notlage entgegenzuwirken. Handlungserfordernisse bestehen laut Erlass für die kommunalen Haushalte zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Der Erlass weist allerdings angesichts der veränderten Lage darauf hin, verantwortungsvoll abzuwägen, ob und welche etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen in welchem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen.

In Absprache mit den Fraktionen wurde die Vorlage zum Haushaltsbeschluss 2020 am 28.04.2020 um einen zweiten Punkt erweitert:

„Parallel zum Haushaltsgenehmigungsverfahren durch den Kreis Coesfeld wird in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2020 sowie des Rates am 26.05.2020 eine freiwillige Konsolidierungsvereinbarung beraten und beschlossen, um die corona-bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben im laufenden Haushaltsjahr abzufedern. Die beschlossene freiwillige Konsolidierungsvereinbarung wird dann die Richtschnur für die Haushaltsausführung 2020 sein.“

Diesem Punkte wurde mehrheitlich zugestimmt.

Als Anlage beigefügt ist die Vorschlagsliste der Gemeindeverwaltung für eine freiwillige Konsolidierungsvereinbarung. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird insbesondere auf die Auszuführungen unter Ziffer 2 „Haushaltskonsolidierung“ verwiesen.

Hinweis: Für die Ratssitzung am 26.05.2020 wird eine um die Beratungsergebnisse ergänzte neue Vorlage erstellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der Konsolidierungsvereinbarung.


Anlagen:

Vorschlagsliste für eine freiwillige Konsolidierungsvereinbarung