Betreff
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule und anderen Betreuungsangeboten im Monat 05/2020
Vorlage
054/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nottuln setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-       Angebote zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-       Angebote zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-       Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Für den Fall, dass sich das Verfahren in den Folgemonaten wiederholt wird vorsorglich auch der Erlass der Elternbeiträge für diese Zeiträume beschlossen.

 


Sachverhalt:

Es wird zunächst Bezug genommen auf Vorlage 048/2020.

 

Am heutigen Tage der Ratssitzung erreicht die Gemeindeverwaltung folgende Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW, wonach sich

„ …am 27.04.2020 die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer Telefonkonferenz mit Minister Dr. Stamp darauf verständigt haben, dass die Kommunen - wie bereits im Monat April - auch im Mai 2020 auf die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und Ganztagsbetreuungsangebote in Schulen verzichten. Die erzielte Verständigung beziehe sich auch auf die Plätze in der Notbetreuung. Damit müssen die Eltern – unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebotes – auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge aufbringen.

Die ausfallenden Elternbeiträge für den Monat Mai teilen sich Land und Kommunen weiterhin je zur Hälfte.

Die Landesregierung NRW hat hierzu eine (gleichlautende) Presseinformation herausgegeben“.

 

Demnach wird vorgeschlagen, den bereits im Rahmen der Dringlichkeit gefassten Beschluss für den Zeitraum 01. – 30.04.2020 in der Sache erneut auch für den Zeitraum 01. – 31.05.2020 zu fassen.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das Verfahren auf für zukünftige Zeiträume wiederholt wird darüber hinaus vorgeschlagen, auch diesbezüglich einen Beschluss im Sinne der Vorsorge zu fassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen in Höhe von rd. 18.951 € mtl., tlw. zu refinanzieren durch die vom Land in Aussicht gestellte Finanzhilfe in Höhe von 50 %