Betreff
Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2020
Vorlage
043/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich aller in den Fachausschüssen beschlossenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf vom 10.12.2019.

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 am 10.12.2019 lag dieser seit dem 19.12.2019 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf sind innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 17.01.2020 nicht erhoben worden.

Die dieser Beschlussvorlage angefügte Änderungsliste (Anlage 1) beinhaltet alle Änderungen aus den Beratungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 29.01.2020, die Beratungsergebnisse aus dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 04.03.2020 sowie vom Haupt- und Finanzausschuss, der am 10.03.2020 tagte.

Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2020. Der Anlage 4 ist die Entwicklung des Eigenkapitals zu entnehmen. Die Anlage 5 beinhaltet die Haushaltssatzung.

Der Haushalt 2020 ergibt einen Kreditbedarf in Höhe von 400 T€. Dieser Bedarf ist als Kreditaufnahme in der Anlage 3 dargestellt.

Gem. § 80 Abs. 4 GO NW ist der Entwurf der Haushaltssatzung (Anlage 5) mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Hinweis: Der Beschluss der Haushaltssatzung durch den Rat der Gemeinde Nottuln war ursprünglich am 24.03.2020 geplant. Diese Ratssitzung hat wegen der Corona-Pandemie nicht stattgefunden. Mit dem Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 07.04.2020 wurde den Kommunen der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 06.04.2020 zur „Isolation der corona-bedingten Schäden im kommunalen Haushalt“ zur Kenntnis gegeben. Unter „Allgemeine Ausführungen“ führt das Ministerium aus:

„Die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen werden dazu führen, dass zahlreiche Kommunen die in den Haushaltsplänen vorgegebenen Ziele weder erreichen können noch die Möglichkeit haben, im laufenden Vollzug durch eigene Anstrengungen in ausreichender Weise gegensteuern zu können. In der Folge droht ein Zustand, der die Mehrzahl der nordrhein-westfälischen Kommunen für einen absehbar langen Zeitraum haushaltssicherungspflichtig und in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt würden.“

Um dieser Notlage entgegenzuwirken, sind in dem Erlass diverse haushaltsrechtliche Gesetzesänderungen und Handlungshinweise für die Kommunen und die Kommunalaufsichten angekündigt worden. Diese beinhalten u.a. den Hinweis an die Aufsichtsbehörden, bislang noch nicht genehmigte Haushalte nach den Verhältnissen vor der COVID-19-Pandemie als Maßstab zu beurteilen.

Handlungserfordernisse bestehen laut Erlass für die kommunalen Haushalte zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Eine Empfehlung aus dem Erlass wird für den Erlass der Haushaltssatzung 2020 allerdings aufgenommen: Gem. § 89 GO NRW hat die Kommune ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquidität sicherzustellen. Insofern wird der Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 2 Mio. € auf 4 Mio. € zzgl. Kreditermächtigung aus dem Programm „Gute Schule 2020“ aufgestockt, um die zu erwartenden Steuerausfälle und die corona-bedingten Mehrauszahlungen auffangen zu können.

Weitere Veränderungen wurden am Haushalt 2020 gegenüber dem HFA-Beschluss vom 10.03.2020 nicht vorgenommen.

Der Erlass weist allerdings angesichts der veränderten Lage darauf hin, dass verantwortungsvoll abzuwägen zu sei, ob und welche etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen in welchem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Demzufolge ist mit den Fraktionsvorsitzenden vereinbart worden, dass neben dem Haushaltsgenehmigungsverfahren beim Kreis Coesfeld eine freiwillige Konsolidierungsvereinbarung vereinbart wird. Ziel es ist, nach Vorlage der Haushaltsgenehmigung durch den Kreis Coesfeld sowie einer beschlossenen freiwilligen Konsolidierungsvereinbarung Ende Mai einen Handlungsrahmen für die Haushaltsausführung 2020 vorliegen zu haben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2020 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsliste

Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan inkl. Ermächtigungsübertragungen

Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan inkl. Ermächtigungsübertragungen

Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals

Anlage 5: Haushaltssatzung 2020