Betreff
Bürgerantrag nach § 24 vom 24.02.2020 - Unterstützung der Bürgerstiftung
Vorlage
040/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln wird die beabsichtigte Schenkung der Bürgerstiftung Nottuln für die drei derzeit schon in Franz-Rhode-Park stehenden Skulpturen des Künstlers Ludwig Maria Vongries annehmen.

Vor der Schenkung ist ein Schenkungsvertrag zu schließen, aus dem die Rechte und Pflichten der Beteiligten hervorgehen.

 


Sachverhalt:

Auf die Vorlage 155/2018 bzgl. der vorübergehenden Aufstellung von Skulpturen im Rhodepark wird verwiesen.

Mit beigefügter E-Mail vom 24.02.2020 hat Unterzeichnerin davon Kenntnis erlangt, dass die Bürgerstiftung Nottuln der Gemeinde Nottuln die derzeit im Rhodepark stehenden Skulpturen schenken möchte, wenn die entsprechenden Spenden für die Kunstwerke zusammen kommen. Aufgrund des in dem Antrag formulierten Zeitfaktors soll nach Rücksprache mit Frau Bisping-Weigand der Antrag doch als Bürgerantrag gewertet werden. Damit sind eine Beratung und selbst eine Beschlussfassung im HFA am 10.03.2020 möglich.

Wie bereits in der Vorlage 155/2018 formuliert, begrüßt die Gemeinde Nottuln das Vorhaben der Bürgerstiftung Nottuln. Durch die Schenkung gehen aber auch Rechten, Pflichten und Kosten auf den Beschenkten über, so dass hierfür eine Entscheidung der politischen Gemeinde notwendig ist. Insofern werden folgende Hinweise gegeben:

Im Rahmen eines Schenkungsvertrages wären der Eigentumsübergang, die Übernahme von Unterhaltungs- und Reparaturkosten, die Verkehrssicherungspflichten und ein etwaiger anderer Aufstellungsort der Kunstobjekte im Gemeindegebiet zu regeln, wenn z.B. der derzeitige Aufstellungsort mit künftigen Umplanungen des Franz-Rhode-Park nicht in Einklang zu bringen wären. Für die derzeit laufende temporäre Aufstellung der Kunstwerke sind bereits bestehende Haftpflichtrisiken über Verträge der Gemeinde Nottuln kostenfrei abgedeckt. Die Kosten für die laufende Prüfung der Standfestigkeit sowie im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten wären von der Gemeinde Nottuln zu übernehmen. Über einen Schenkungsvertrag sollte zudem geregelt werden, dass bei erheblichen Schäden an den Skulpturen, z.B. durch Vandalismus, bei Diebstahl o.ä. für den Beschenkten keine Verpflichtung besteht, die Kunstwerke zur reparieren oder zu ersetzen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Schenkung zunächst keine. Kosten durch die laufende Überwachung der Standsicherheit der Kunstgegenstände sowie etwaiger Verkehrssicherungspflichten.


Anlagen:

E-Mail der Bürgerstiftung Nottuln vom 24.02.2020