Betreff
Digitalisierung der Verwaltung
Vorlage
023/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Sachverhalt zusammengestellten Informationen werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag gilt damit als erledigt.

 


Sachverhalt:

 

„Durch das im August 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsportale zu einem sogenannten Portalverbund zu verknüpfen.

Der Portalverbund wird in technischer Hinsicht über eine Verknüpfung des Bundesportals mit den Verwaltungsportalen der Länder herbeigeführt. In den Ländern wird das jeweilige Verwaltungsportal wiederum mit den Kommunalportalen und sonstigen Fachportalen auf Landesebene zu einem eigenen Portalverbund verknüpft. Die Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene erfolgt im Rahmen eines Koordinierungsprojekts des IT-Planungsrats.

Vor diesem Hintergrund besteht auch für Nordrhein-Westfalen das Erfordernis, einen entsprechenden Portalverbund aufzubauen. Für den Erfolg einer Umsetzung ist eine belastbare technische und organisatorische Grundlage sowohl auf Ebene des Landes wie auch für die Kommunen unerlässlich. Gemeinsam mit dem Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN), der d-NRW AöR und dem CIO NRW wurde gemeinsam der Portalverbund.NRW konzipiert.

Der Portalverbund.NRW befindet sich in der technischen Umsetzung: Alle Suchanfragen sollen die Nutzer jederzeit und ortsunabhängig unmittelbar zum richtigen Portal und zum gewünschten Online-Dienst führen. Als zentrale Datenquelle für den Portalverbund.NRW dient die von d-NRW entwickelte Verwaltungssuchmaschine (VSM).“ (abgerufen am 26.02.2020, von https://www.wirtschaft.nrw/portalverbundnrw )

In Zusammenarbeit mit der citeq laufen bei der Gemeinde Nottuln die letzten Vorbereitungen für die konkrete Umsetzung. Das Serviceportal NRW ist aufgebaut und das Fachverfahren „formsolutions“ ist bereits an die Homepage der Gemeinde Nottuln angebunden.

Aktuell wird seitens der citeq ein sog. Leistungskatalog erstellt, in dem alle vorhandenen Onlineassistenten (über 500) aufgelistet und kategorisiert werden. Parallel dazu arbeitet die citeq an der Registrierungsfunktion durch Ausweisdokumente.

Sobald die letzten Vorarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt seitens der Gemeinde Nottuln eine Auswahl der anzubietenden Onlineassistenten, die dann nach und nach online gestellt werden.

Im Fazit ist daher davon auszugehen, dass die Gemeinde Nottuln alle geeigneten Verwaltungsleistungen bereits vor dem 31.12.2022 online anbieten kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Können nicht näher beziffert werden.


Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion Nottuln vom 31.01.2020 (eingegangen am 03.02.2020)