Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
1:
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des
Sportplatzes“ wird fortgesetzt. Der Weg 354, der in Anlage 1 ersichtlich ist,
wird dabei ausdrücklich als Erschließungsstraße in die weitere Planung mit
einbezogen.
Der dazu
am 19.03.2019 unter 2. zu VL 005/2019 ergangene Beschluss des Rats wird
aufgehoben.
Beschlussvorschlag
2:
Zum
jetzigen Zeitpunkt ist eine Erschließung der Planfläche des Bebauungsplans Nr.
139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“ aus rechtlichen und/oder tatsächlichen
Gründen nicht möglich.
Der dazu
am 19.03.2019 zu VL 005/2019 ergangene Beschluss des Rats wird in Gänze
aufgehoben.
Sachverhalt:
Mit VL 005/2019 wurde die Wiederaufnahme
des vorbezeichneten Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Planaufstellung
stand unter der Prämisse, dass eine Erschließung nicht über den östlich der Planfläche liegenden Weg mit der
Flurstücksnummer 354, abzweigend vom Zedernweg (siehe Anlage 1), zu erfolgen
hat. Hier wurde in der Sitzung allem voran von Anliegern die Sorge vorgetragen,
dass von einer Erschließung über diesen Weg unverhältnismäßig starke Verkehrs-
und Lärmbelastungen zu erwarten seien.
Die Verwaltung hatte gegenüber dem
gänzlichen Ausschluss dieser naheliegenden Erschließungsoption bereits in der
Sitzung erhebliche Bedenken geäußert, wurde sodann jedoch mit dem Auftrag
ausgestattet, alternative Erschließungsoptionen zu prüfen.
Im Ergebnis bleibt als Abschluss des
Prüfauftrags festzuhalten, dass eine Erschließung der Planfläche von Süden aus
rechtlichen und tatsächlichen Gründen bereits deshalb ausgeschlossen ist, da
diese über einen Supermarktparkplatz führen würde. Weiterhin kommt eine
Erschließung von Norden nicht in Frage, da der dort verlaufende Weg mit der
Flurstücksnummer 315 (siehe Anlage 1) eine nach § 41 LNatSchG NRW unter Schutz
gestellte Allee darstellt.
Die verbleibende Option einer
Erschließung von Westen würde notwendigerweise über mindestens eines der vier
in Privatbesitz befindlichen Grundstücke führen. Im Rahmen von persönlichen
Gesprächen zwischen den Eigentümern und der Verwaltung ist bereits nach kurzer
Zeit deutlich geworden, dass auch diese Option nicht zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt nunmehr wie
bereits in der Vergangenheit dringend vor, eine Erschließung doch über den Weg
354 zu ermöglichen (Beschlussvorschlag 1).
Alternativ ist der
Aufstellungsbeschluss aus VL 005/2019 aufzuheben (Beschlussvorschlag 2).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des
Sportplatzes“