Betreff
Sachstand zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 "Appelhülsen, südlich des Sportplatzes"
Vorlage
005/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“ wird fortgesetzt. Der Weg 354, der in Anlage 1 ersichtlich ist, wird dabei ausdrücklich als Erschließungsstraße in die weitere Planung mit einbezogen.

Der dazu am 19.03.2019 unter 2. zu VL 005/2019 ergangene Beschluss des Rats wird aufgehoben.

 

Beschlussvorschlag 2:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Erschließung der Planfläche des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“ aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht möglich.

Der dazu am 19.03.2019 zu VL 005/2019 ergangene Beschluss des Rats wird in Gänze aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Mit VL 005/2019 wurde die Wiederaufnahme des vorbezeichneten Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Planaufstellung stand unter der Prämisse, dass eine Erschließung nicht über den östlich der Planfläche liegenden Weg mit der Flurstücksnummer 354, abzweigend vom Zedernweg (siehe Anlage 1), zu erfolgen hat. Hier wurde in der Sitzung allem voran von Anliegern die Sorge vorgetragen, dass von einer Erschließung über diesen Weg unverhältnismäßig starke Verkehrs- und Lärmbelastungen zu erwarten seien.

Die Verwaltung hatte gegenüber dem gänzlichen Ausschluss dieser naheliegenden Erschließungsoption bereits in der Sitzung erhebliche Bedenken geäußert, wurde sodann jedoch mit dem Auftrag ausgestattet, alternative Erschließungsoptionen zu prüfen.

Im Ergebnis bleibt als Abschluss des Prüfauftrags festzuhalten, dass eine Erschließung der Planfläche von Süden aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen bereits deshalb ausgeschlossen ist, da diese über einen Supermarktparkplatz führen würde. Weiterhin kommt eine Erschließung von Norden nicht in Frage, da der dort verlaufende Weg mit der Flurstücksnummer 315 (siehe Anlage 1) eine nach § 41 LNatSchG NRW unter Schutz gestellte Allee darstellt.

Die verbleibende Option einer Erschließung von Westen würde notwendigerweise über mindestens eines der vier in Privatbesitz befindlichen Grundstücke führen. Im Rahmen von persönlichen Gesprächen zwischen den Eigentümern und der Verwaltung ist bereits nach kurzer Zeit deutlich geworden, dass auch diese Option nicht zur Verfügung steht.

Die Verwaltung schlägt nunmehr wie bereits in der Vergangenheit dringend vor, eine Erschließung doch über den Weg 354 zu ermöglichen (Beschlussvorschlag 1).

Alternativ ist der Aufstellungsbeschluss aus VL 005/2019 aufzuheben (Beschlussvorschlag 2).

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139 „Appelhülsen, südlich des Sportplatzes“