Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NW
Änderung Bebauungsplan Nr. 62 "Gewerbegebiet Appelhülsen"
Vorlage
031/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird zur Beratung an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen.


Sachverhalt:

Die Bürgeranregung vom 12.02.2020 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich um eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, für den nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.

 

Aufgrund des bauplanungsrechtlichen Inhalts der Bürgeranregung wird die Beratung zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen, der nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln über die Bauleitplanung gemäß BauGB berät und empfehlend beschließt, verwiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1        Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW