Betreff
Entwicklung ÖPNV Nottuln
Vorlage
030/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit verkehrsplanerischer Unterstützung den Prozess der Optimierung des lokalen ÖPNV voranzutreiben.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 25.05.2018 ist beschlossen worden, die bis dahin als Taxibuslinie geführte T85 auf Festbedienung umzustellen und die Bedienung Mo. Bis Fr. bis 22:00 Uhr und Sa. Bis 20:00 Uhr auszuweiten.

 

Dies ist umgesetzt worden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 19.09.2018 wurde ein umfangreicher Beschluss mit dem Ziel der Verbesserung des lokalen ÖPNV (vornehmlich Schülerverkehr) gefasst. Im Folgenden soll zunächst über den Stand der Umsetzung berichtet werden.

 

1.    Die Haltestelle Nottuln, Gymnasium wird zum nächst möglichen Zeitpunkt in Nottuln, Rupert-Neudeck-Gymnasium umbenannt. Die Verwaltung informiert über den Zeitpunkt im nächsten dafür zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen.

 

Die Haltestelle wurde bereits umbenannt.

 

2.    Die Verwaltung überprüft die Verkehrssituation im Bereich der Bushaltestelle „Nottuln, Gymnasium“ und stellt -sofern möglich- Optionen einer Überplanung dar. Die Bushaltestelle wird in die Haltestellenausbau-Prioritätenliste aufgenommen. Die Verwaltung informiert darüber im nächsten dafür zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen.

 

Vor dem Hintergrund der zwingenden Notwendigkeit der Überplanung anderer Bushaltestellen ist mit einer Umsetzung kurzfristig nicht zu rechnen. Im Rahmen von Reparaturarbeiten ist an dieser Stelle jedoch das Pflaster ausgetauscht worden.

 

3.    Die Verwaltung koordiniert die Überprüfung der Schülerbeförderung und treibt diese aktiv voran. Dabei sollte -exemplarisch- von folgender Vorgehensweise ausgegangen werden:
Punkt 1-4 aus Umsetzungsplan S. 24 des Arbeitspapiers „Schülerbeförderung“

 

Punkt 1: Die Zuständigen Stellen überprüfen die kurz- und mittelfristigen Vorschläge und die im Anhang als Zielvorstellung aufzufindenden Fahrplantabellen auf ihre rechtliche und betriebliche Umsetzbarkeit und ermitteln die entstehenden Kosten.
Ergänzt: Die Vorschläge werden zudem mit den anderen Schulen des Gemeindegebietes abgestimmt.

 

Punkt 2: Die Verkehrsunternehmen teilen mit, welche Vorschläge kurzfristig umzusetzen sind und berücksichtigen diese Vorschläge bei der nächsten Fahrplanung. Außerdem nennen sie einen Termin, zu dem die übrigen Vorschläge – nach entsprechenden Beschlüssen und Genehmigungen der zuständigen Gremien und Stellen- in einem größeren Fahrplanwechsel umgesetzt werden könnten.

 

*Sonderfall Linie C85.: Da der Vorschlag zur Einschleifung von Nottuln-Süd nicht legitimiert ist, die Linie C85 aber zu Beginn des neuen Schuljahres den Betrieb aufnehmen soll, ist möglicherweise über eine Zwischenlösung nachzudenken oder aber die Betriebsaufnahme auf den späteren Zeitpunkt, zu dem die übrigen Vorschläge ebenfalls umgesetzt werden, zu verschieben, damit nicht zu viele Fahrplanwechsel stattfinden müssen.

 

Nachdem bis zum Frühjahr des Jahres 2019 die entsprechenden Daten der Schulen zusammengetragen worden sind, ist die RVM beauftragt worden, diese auszuwerten. Derzeit liegt eine Einschätzung zur Umsetzung des „Olfener Modells“ vor (Anlage 1). Im Ergebnis könnte in einer Momentaufnahme Fahrten von 2.000 bis 3.000 km mit Kosten von 0,51 €/km eingespart werden, sodass sich ein Einsparpotential i.H.v. ca. 1.000,- bis 1.500,- € ergibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Vorfeld jedenfalls noch 18 Fahrzeuge mit entsprechender Hardware ausgestattet werden müssen, erscheint die Umsetzung des Olfener Modells derzeit nicht zweckmäßig.

 

Die Verwaltung wird zur Sitzung einen Vertreter der RVM zur Erläuterung der übrigen offenen Fragen einladen.

 

Punkt 3: Die von der Schule formulierten Vorschläge werden an den Kreis Coesfeld bzw. den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr –Fachbereich Bus als Aufgabenträger weitergeleitet, damit diese möglicherweise noch im NVP berücksichtigt werden. Der Kreis/der ZVMBus möge sich dazu äußern, inwiefern die Vorschläge der Schule schon im novellierten NVP enthalten sind und wo sich die Vorstellungen widersprechen sowie die Umsetzung insgesamt prüfen.

 

Die Vorschläge sind weitergegeben worden. Eine Berücksichtigung im NVP erfolgte allerdings ganz überwiegend nicht. Dies ist vor dem Hintergrund, dass der NVP den Überörtlichen ÖPNV regelt allerdings auch grundsätzlich konsequent.

 

Punkt 4: Es findet eine genaue Fahrtenbedarfsprüfung mithilfe der von der Schulverwaltung verwalteten Fahrschülerdaten und der Stundenpläne der Schulen statt. Es werden für einen längeren Zeitraum verlässliche Bedienungen festgesetzt, sodass nicht mit jedem Stundenplanwechsel ein Fahrplanwechsel nötig wird, aber dennoch Kapazitäten sinnvoll ausgenutzt werden und kein ungenutztes Überangebot entsteht. Im gleichen Zuge kann über evtl. sinnvolle Verschiebungen von Unterrichtszeiten nachgedacht werden. Ein regelmäßiger Austausch wird institutionalisiert.

 

Es hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung dieses Tagesordnungspunktes im Ergebnis bedeuten würde, dass man die Schulen auch in ihren innerschulischen Angelegenheiten in ein starres „ÖPNV-Korsett“ zwängen würde, wenn Fahrtzeiten über mehrere Jahre festgeschrieben werden. Es wird vorgeschlagen, zunächst bei dem Verfahren der engen Abstimmung der verantwortlichen Stellen bei der Gemeinde, dem ZVM Abteilung Bus, den Schulen und den Verkehrsunternehmen zu bleiben und insbesondere den Fokus auch noch einmal darauf zu legen, ob ggf. vereinzelt Fahrten zur Kostenreduzierung optimiert oder eingespart werden können.

 

Weiter war die Verwaltung gebeten worden, die Auslastung, Pünktlichkeit, Kosten usw. der Buslinie C 85 seit ihrer Einführung zu eruieren. Weiter sollten die Kosten dargestellt werden, die entstehen, wenn die C85 in den Stunden, in denen die Linie 685 die Strecke bedient, ebenfalls zu den Festen Zeiten der C85 fährt.

 

Hierzu hat sich die RVM mit E-Mail vom 09.01.2020 geäußert (Anlage 2). Die Fahrgastzahlen haben sich mehr als verdoppelt. Die Barverkäufe in den Fahrzeugen haben sich ebenso erhöht. Die Pünktlichkeit ist nach Darstellung der RVM ausgezeichnet. Die Umstellung in eine parallele Bedienung der Strecke mit der C85 und der Linie 685 würde Mehrkosten i.H.v. 19.100,- € verursachen.

 

Insgesamt ist aus Sicht der Verwaltung zu konstatieren, dass Verbesserungen des ÖPNV-Angebotes im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Nottuln lediglich an wenigen Stellschrauben durch kleinere Eingriffe noch möglich erscheinen. Dies wird eher als ein fortlaufender Prozess betrachtet, der sich den veränderten Rahmenbedingungen kontinuierlich anpassen muss.

 

Potential wird allerdings darin gesehen, die Ausgestaltung des örtlichen ÖPNV in der Verknüpfung zum Individualverkehr und die Einbettung in die Lebenswirklichkeit der Bürger in den Fokus zu nehmen und Lösungen zu erarbeiten.

 

Denkbar wäre z.B. die Verknüpfung von Car-Sharing Angeboten, Fahrradstationen o.Ä. Weiter die Ausweisung von Mobilitätsstationen oder die Einbindung von Packstationen oder Supermarktversorgung in bestehende Bushaltestellen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, mit fachlicher Begleitung und unter enger Einbindung der politischen Entscheidungsträger sowie weiterer örtlicher Akteure (Schulen, Bürgerbus Verein,…) tragfähige und dem Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragende Konzepte zu entwickeln und in der Folge umzusetzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Verkehrsplaner, darüber hinaus nicht bezifferbar

 


Anlagen:

Anlage 1        Schreiben der RVM vom 06.01.2020

Anlage 2        Schreiben der RVM vom 09.01.2020 (trägt wohl versehentlich das Datum
                   09.01.2019)