Betreff
Bürgeranträge nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Liebfrauenschule Nottuln; a) Katrin Eickhoff, Barbara Geßmann vom 9.2.2020 auf Neuverhandlung der Vierzügigkeit und b) Lukas Laakmann vom 11.2.2020 auf Werbeverzicht und Einstellung der Buslinie 682
Vorlage
029/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Anregungen werden nicht weiterverfolgt.


Sachverhalt:

Zur Zukunft der Liebfrauenschule Nottuln liegen zwei Bürgeranregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vor, für die nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.

 

  1. Bürgeranregung der Frau Katrin Eickhoff und der Frau Barbara Geßmann vom 09.02.2020 auf kurzfristige Neuverhandlung bezüglich der Vierzügigkeit der Liebfrauenschule Nottuln, bischöfliche Sekundarschule, ab dem Schuljahr 2020/2021.

Die Anregung ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Nachdem sich die politischen Gremien der Gemeinde Nottuln und der Beirat bereits mehrfach mit der zukünftigen pädagogischen, baulichen und finanziellen Ausrichtung der Schule ausgetauscht hatten, fand zuletzt am 29.01.2020 eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit statt, in der unter TOP A 6 ausführlich über den Stand der Gespräche mit dem Bistum Münster als Schulträger berichtet wurde. Bereits wenige Tage zuvor war öffentlich bekannt geworden, dass sich die Vertragsparteien, nach eingehenden Verhandlungen, einvernehmlich darauf geeinigt hatten, die Schule zukünftig dreizügig führen zu wollen. Das Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung ausverhandelt.

Es wird nunmehr durch die Anregenden gebeten, zeitnah zu beraten und namentlich darüber abzustimmen, dass die Verhandlungen mit dem Ziel, die Liebfrauenschule ab Sommer 2020 vierzügig zu betreiben, wieder aufgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung dürfte eine Neuverhandlung wenig Aussicht auf Erfolg haben wenn nicht die Bedingungen, zu denen die Schule vierzügig betrieben werden soll ebenfalls geändert werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass eine Neuverhandlung dazu führen würde, dass für diesen Zeitraum eine Planungssicherheit nicht gegeben wäre.

Hinweis: Eine namentliche Abstimmung kann gem. § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Nottuln nur auf Antrag von mindestens 5 Ratsmitgliedern oder einer Fraktion erfolgen.

 

 

 

  1. Bürgerantrag des Herrn Lukas Laakmann vom 11.02.2010 auf Werbeverzicht für auswärtige Grundschulen und Einstellung der Direktbusverbindung der Ortslinie 682 zwischen Dülmen-Rorup und Nottuln.

Die Anregung ist der Vorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Der Anregende erkennt weitgehend zutreffend die schulrechtlichen Rahmenbedingungen, wonach die Schulleitung im Aufnahmeverfahren nicht ortsansässige Schülerinnen und Schüler bevorzugen und Schülerinnen und Schüler der benachbarten Kommunen, für die die Sekundarschule Nottuln die nächstgelegene Schule wäre, gar abweisen dürfte. Der Anregende formuliert als „strategisches, pragmatisches Ziel, einen Zug einzusparen, indem möglichst keine Anmeldungen aus Nachbargemeinden „generiert“ werden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, mit der Liebfrauenschule in Abstimmung mit dem Schulträger einen absoluten Werbeverzicht für auswärtige Grundschulen, insbesondere aus Havixbeck, Billerbeck, Dülmen-Rorup und Dülmen Buldern zu vereinbaren.

Außerdem soll die im Jahr 2015 eingeführte Direktbusverbindung der Ortslinie 682 zwischen Dülmen Rorup und Nottuln mittelfristig eingestellt werden.

Die Verwaltung steht beiden Maßnahmen zurückhaltend gegenüber, da diese dem bildungspolitischen Ziel einer freien Schulwahl von Eltern zuwider läuft, zweifelhaft erscheint, dass sich durch diese Maßnahmen eine Dreizügigkeit der Liebfrauenschule erzwingen lässt und die eindimensionale Betrachtung in Richtung der Liebfrauenschule der Entwicklung und Stärkung des Rupert-Neudeck-Gymnasiums entgegenwirkt. Ein Werbeverzicht dürfte als innerschulische Angelegenheit auch außerhalb der Einflusssphäre der Gemeinde Nottuln liegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

2 Bürgeranträge