Beschlussvorschlag:
- Der Abwägung der zur 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ abgegebenen
Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die vorliegende 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ (siehe Anlage 2) im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe
Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 (VL 173/2018) den
Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich
der Dülmener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Gegenstand der 6.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ ist eine
Erweiterung der vorhandenen Einzelhandelsimmobilie. Dazu ist es notwendig, die
GRZ von 0,4 auf 1,0 zu erhöhen und das Baufeld zu erweitern. Eine Änderung des
Bebauungsplans ist insofern erforderlich, da der o.g. Änderungsbereich eine
Erweiterung des vorhandenen Einzelhandelsstandorts nicht zulässt. Gerade eine
solche planvolle Erweiterung des Standorts ist städtebaulich sinnvoll, was
insbesondere auch die Lage des Standorts im zentralen Versorgungsbereich
Nottulns verdeutlicht.
Das Verfahren
kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2)
und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
interner
Personalaufwand
Einnahmen auf Grundlage des Vertrages
„Vereinbarung zur Erstattung von Planungskosten als städtebaulicher Vertrag
gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB“
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung