Betreff
Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 36
Vorlage
173-1/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 (VL 173/2018) den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

Gegenstand der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ ist eine Erweiterung der vorhandenen Einzelhandelsimmobilie. Dazu ist es notwendig, die GRZ von 0,4 auf 1,0 zu erhöhen und das Baufeld zu erweitern. Eine Änderung des Bebauungsplans ist insofern erforderlich, da der o.g. Änderungsbereich eine Erweiterung des vorhandenen Einzelhandelsstandorts nicht zulässt. Gerade eine solche planvolle Erweiterung des Standorts ist städtebaulich sinnvoll, was insbesondere auch die Lage des Standorts im zentralen Versorgungsbereich Nottulns verdeutlicht.

Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

interner Personalaufwand

Einnahmen auf Grundlage des Vertrages „Vereinbarung zur Erstattung von Planungskosten als städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB“


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung