Beschlussvorschlag:
Die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsleitung zum Antrag „Bündnis 90 Die Grünen“ für die beiden Aspekte „fachlich ausgebildetes Personal“ und „Bericht über die Maßnahmen bei Trockenheit“ wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90 Die Grünen“ vom 10.01.2020 ist als Anlage beigefügt.
Da für die verschiedenen Fragestellungen des Antrages unterschiedliche Zuständigkeiten der Ausschüsse für die einzelnen Arbeitsbereiche bestehen, wurde die Bearbeitung des Antrages gesplittet. Im Betriebsausschuss werden die beiden Punkte des Antrages „fachlich ausgebildetes Personal und regelmäßige Schulungen“ sowie „über die geplanten möglichen Maßnahmen, die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Wassersäcken usw. für 2020 wird berichtet“ beraten. Damit betreffen den Betriebsausschuss die beiden konkreten Anträge:
- Die Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ beantragt fachlich ausgebildetes Personal und regelmäßige Schulungen.
- Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ beantragt (vor dem Hintergrund, dass dem weiteren Verlust durch Trockenheit schon konzeptionell begegnet wird), über die geplanten möglichen Maßnahmen, die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Wassersäcken usw., zu berichten.
Da im Sachverhalt zum Antrag verschiedene Punkte aufgegriffen worden sind, wird im Folgenden auf die konkret genannten Aspekte eingegangen:
Auszugsweise aus dem Sachverhalt des Antrages:
Mit Gerätschaften, die ansonsten nur an Autobahnen, Bahntrassen,
Wallhecken, Forst oder Halden eingesetzt werden, „pflegt“ man in Nottuln
innerorts kommunales Grün (siehe Fotos). Wohl aus Kostengründen wird
gärtnerisches handeln ignoriert. Das ist jedoch kein klimabewusstes Handeln und
wird sich negativ auf die Klimabilanz auswirken. In den nächsten Jahren wird
sich immer mehr zeigen, dass auch Nottuln sein kommunales Grün dringend
benötigt. Doch die Verwaltung riskiert den Ausfall von Gehölzen durch
unsachgemäßen „Schnitt“ bedingt durch den Verzicht auf Fachpersonal und
regelmäßiger Schulung.
Bedingt durch den Einsatz großer Maschinen, z.B. Spielplatz
Olympiastraße, und an vielen weiteren Standorten sind Pflanzen durch die o.g.
Maßnahmen stark geschädigt worden und die Umgebung so zerstört, dass sie
komplett ausgebessert werden muss. Hier werden Schäden und Kosten erzeugt.
Negativbeispiel ist u.a. die ortsbildprägende Hecke an der
Ortsdurchfahrt. Auch hier wird mit Geräten gearbeitet, die normal bestenfalls
im Forst oder der freien Landschaft im Einsatz sind. Das Ergebnis ist der
Ausfall der Heckenpflanzen, Zerstörung des Gesamtbildes und höhere Feinstaub-
und CO2 Werte durch nicht mehr vorhandene Bepflanzung. Nachpflanzungen sind
auch hier nicht erfolgt. Bei diesem unsachgemäßen „Schnitt“ der Grünanlagen ist
bedingt durch die ausgefransten, nicht glatten Wundränder ein Pilzbefall vorprogrammiert,
der zum Ausfall der Gehölze führt.
Stellungnahme der Betriebsleitung:
Die dem Antrag beigefügten Fotos zeigen eine Pflegemaßnahme des Baubetriebshofes in der Franz-Hitze-Straße. Für diese Maßnahme war ein Bagger mit einer Hydraulikschere im Einsatz, um insbesondere den unerwünschten Wildwuchs eine Hecke mit unzugänglichem Gestrüpp und Brombeeren zu entfernen. Gleiches wurde auch in der Olympiastraße vorgenommen. Die Wahl des Baubetriebshofes, die Arbeiten mit einer Hydraulikschere durchzuführen, war aufgrund des erforderlichen Rückschnittes von Wildwuchs in unwegsamer Vegetation die technisch sinnvolle Maßnahme.
Die Buchenhecke in der Ortsdurchfahrt wird jährlich mit einem Schlepper mit Ausleger und Mähkopf maschinell von oben und von beiden Seiten zurückgeschnitten. Es besteht hinsichtlich des Schnittbildes kaum ein Unterschied zwischen automatischen Heckenscheren und dem Mähkopf an einem Ausleger. Der Schnitt einer Buchenhecke mit Heckenschere ist eine übliche und fachgerechte Vorgehensweise. Die Durchführung einer solchen Unterhaltungsmaßnahme mit Ausleger und Mähkopf ist bezüglich des fachlichen Ergebnisses her gleich; allerdings schneller und damit wirtschaftlicher zu bewerkstelligen.
Die Betriebsleitung ist der Auffassung, dass die Pflegearbeiten an Hecken und Gehölzflächen durch den Baubetriebshof sachgemäß ausgeführt werden. Damit wirken sich diese Pflegemaßnahmen weder negativ auf das Klima und die Klimabilanz aus noch zerstören diese die Umgebung mit der Folge einer kompletten Ausbesserungsnotwendigkeit.
Die Betriebsleitung wird aber im laufenden Geschäftsjahr einen Faktencheck durchführen und während der Vegetationsperiode die Ergebnisse des jüngsten Heckenrückschnittes dahingehend überprüfen, ob die Umgebung Schaden genommen hat oder die gepflegten Bereiche sich einer gesunden Vegetation erfreuen.
Zu den beiden Antragspunkten 1. und. 2. ist festzuhalten, dass das
beantragte fachlich ausgebildete und geschulte Personal auf dem Baubetriebshof
eingesetzt wird. Seit Mitte der neunziger Jahre wurden ausschließlich
Fachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung eingestellt. Von den 16 tariflich Beschäftigten
auf dem Baubetriebshof verfügen allein 7 Kollegen über eine abgeschlossene
Ausbildung als Fachkraft im Garten- und Landschaftsbau. Darüber
hinaus sind zwei Beschäftigte zu „zertifizierten Baumkontrolleuren“ ausgebildet
worden. Zusätzliche Lehrgänge im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus,
vorwiegend beim DEULA Bildungszentrum und dem Bildungszentrum Gartenbau und
Landwirtschaft in Warendorf bzw. Wolbeck, runden den hohen Qualifizierungsgrad
der Kollegen des Baubetriebshofes ab.
Sollte es auch im Jahr 2020 wieder zu einem trockenen Sommer kommen,
wird das konzeptionelle Vorgehen der beiden Vorjahre soweit wie möglich
umgesetzt. Neben der Baumbewässerung durch den Baubetriebshof werden
Bewässerungsleistungen extern vergeben. Die Feuerwehr sowie die Bürgerschaft werden
um Unterstützung gebeten und im Notfall unterstützen auch die Kollegen des Wasserwerkes.
Baumstandorte innerorts werden mit Wassersäcken ausgestattet. Bei Bedarf
erfolgt die Beschaffung weiterer Wassersäcke.
Da auf dem Baubetriebshof bereits Fachkräfte eingesetzt werden, und über die möglichen Maßnahmen zur Baumbewässerung hiermit berichtet worden ist, hält die Betriebsleitung eine Beschlussfassung zu den beiden Antragspunkten für nicht erforderlich bzw. die Antragstellung für abgearbeitet.
Ergänzender Hinweis:
Die Sachverhaltsdarstellung des Antrages
stellt die o.a. „Gehölz- und Heckenpflegearbeiten“ des Baubetriebshofes im Zusammenhang
mit dem folgenden u.a. Sachverhalt (kursiv) dar. Dieser Sachverhalt ist einem
im Internet veröffentlichten Fachaufsatz von Heiner Löchteken,
Baum-Sachverständiger, Dorsten-Lembeck, zum Thema „Jungbaumpflege“ entnommen
worden. Da hier kein Zusammenhang mit einem Heckenrückschnitt besteht, wird auf
eine Stellungnahme dazu verzichtet.
Auszug
aus der Sachverhaltsdarstellung des Antrages: Die Kommune, die ihren
Baumbestand ab sofort perfekt pflegt wird erst in 20 oder 30 Jahren wesentliche
Kostenreduzierungen in der Unterhaltung feststellen. Die Planer und Fachleute
müssen dies deutlich und selbstbewusst vertreten, denn den Kämmerern
interessieren eher die Kosten eines überschaubaren Zeitraums. Modern arbeitende Betriebshöfe, die ihre
Mitarbeiter fachkompetent informieren, aus- und weiterbilden, werden jedoch
sehr kurzfristig erste Erfolge im Zeitmanagement feststellen.
Verfasst:
gez. Scheunemann
Finanzielle Auswirkungen:
Können zurzeit nicht beziffert werden
Anlagen:
Antrag der Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ vom 10.01.2020