Betreff
Antrag der Fraktion "Bündnis 90 Die Grünen" im Rat der Gemeinde Nottuln vom 10.01.2020 Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen
Vorlage
028/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsleitung zum Antrag „Bündnis 90 Die Grünen“ für die beiden Aspekte „fachlich ausgebildetes Personal“ und „Bericht über die Maßnahmen bei Trockenheit“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90 Die Grünen“ vom 10.01.2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Da für die verschiedenen Fragestellungen des Antrages unterschiedliche Zuständigkeiten der Ausschüsse für die einzelnen Arbeitsbereiche bestehen, wurde die Bearbeitung des Antrages gesplittet. Im Betriebsausschuss werden die beiden Punkte des Antrages „fachlich ausgebildetes Personal und regelmäßige Schulungen“ sowie „über die geplanten möglichen Maßnahmen, die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Wassersäcken usw. für 2020 wird berichtet“ beraten. Damit betreffen den Betriebsausschuss die beiden konkreten Anträge:

 

  1. Die Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ beantragt fachlich ausgebildetes Personal und regelmäßige Schulungen.

 

  1. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ beantragt (vor dem Hintergrund, dass dem weiteren Verlust durch Trockenheit schon konzeptionell begegnet wird), über die geplanten möglichen Maßnahmen, die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Wassersäcken usw., zu berichten. 

 

Da im Sachverhalt zum Antrag verschiedene Punkte aufgegriffen worden sind, wird im Folgenden auf die konkret genannten Aspekte eingegangen:

 

 

Auszugsweise aus dem Sachverhalt des Antrages:

 

Mit Gerätschaften, die ansonsten nur an Autobahnen, Bahntrassen, Wallhecken, Forst oder Halden eingesetzt werden, „pflegt“ man in Nottuln innerorts kommunales Grün (siehe Fotos). Wohl aus Kostengründen wird gärtnerisches handeln ignoriert. Das ist jedoch kein klimabewusstes Handeln und wird sich negativ auf die Klimabilanz auswirken. In den nächsten Jahren wird sich immer mehr zeigen, dass auch Nottuln sein kommunales Grün dringend benötigt. Doch die Verwaltung riskiert den Ausfall von Gehölzen durch unsachgemäßen „Schnitt“ bedingt durch den Verzicht auf Fachpersonal und regelmäßiger Schulung.

 

Bedingt durch den Einsatz großer Maschinen, z.B. Spielplatz Olympiastraße, und an vielen weiteren Standorten sind Pflanzen durch die o.g. Maßnahmen stark geschädigt worden und die Umgebung so zerstört, dass sie komplett ausgebessert werden muss. Hier werden Schäden und Kosten erzeugt.

 

Negativbeispiel ist u.a. die ortsbildprägende Hecke an der Ortsdurchfahrt. Auch hier wird mit Geräten gearbeitet, die normal bestenfalls im Forst oder der freien Landschaft im Einsatz sind. Das Ergebnis ist der Ausfall der Heckenpflanzen, Zerstörung des Gesamtbildes und höhere Feinstaub- und CO2 Werte durch nicht mehr vorhandene Bepflanzung. Nachpflanzungen sind auch hier nicht erfolgt. Bei diesem unsachgemäßen „Schnitt“ der Grünanlagen ist bedingt durch die ausgefransten, nicht glatten Wundränder ein Pilzbefall vorprogrammiert, der zum Ausfall der Gehölze führt.

 

Stellungnahme der Betriebsleitung:

 

Die dem Antrag beigefügten Fotos zeigen eine Pflegemaßnahme des Baubetriebshofes in der Franz-Hitze-Straße. Für diese Maßnahme war ein Bagger mit einer Hydraulikschere im Einsatz, um insbesondere den unerwünschten Wildwuchs eine Hecke mit unzugänglichem Gestrüpp und Brombeeren zu entfernen. Gleiches wurde auch in der Olympiastraße vorgenommen. Die Wahl des Baubetriebshofes, die Arbeiten mit einer Hydraulikschere durchzuführen, war aufgrund des erforderlichen Rückschnittes von Wildwuchs in unwegsamer Vegetation die technisch sinnvolle Maßnahme.

 

Die Buchenhecke in der Ortsdurchfahrt wird jährlich mit einem Schlepper mit Ausleger und Mähkopf maschinell von oben und von beiden Seiten zurückgeschnitten. Es besteht hinsichtlich des Schnittbildes kaum ein Unterschied zwischen automatischen Heckenscheren und dem Mähkopf an einem Ausleger. Der Schnitt einer Buchenhecke mit Heckenschere ist eine übliche und fachgerechte Vorgehensweise. Die Durchführung einer solchen Unterhaltungsmaßnahme mit Ausleger und Mähkopf ist bezüglich des fachlichen Ergebnisses her gleich; allerdings schneller und damit wirtschaftlicher zu bewerkstelligen.  

 

Die Betriebsleitung ist der Auffassung, dass die Pflegearbeiten an Hecken und Gehölzflächen durch den Baubetriebshof sachgemäß ausgeführt werden. Damit wirken sich diese Pflegemaßnahmen weder negativ auf das Klima und die Klimabilanz aus noch zerstören diese die Umgebung mit der Folge einer kompletten Ausbesserungsnotwendigkeit.

 

Die Betriebsleitung wird aber im laufenden Geschäftsjahr einen Faktencheck durchführen und während der Vegetationsperiode die Ergebnisse des jüngsten Heckenrückschnittes dahingehend  überprüfen, ob die Umgebung Schaden genommen hat oder die gepflegten Bereiche sich einer gesunden Vegetation erfreuen.

 

Zu den beiden Antragspunkten 1. und. 2. ist festzuhalten, dass das beantragte fachlich ausgebildete und geschulte Personal auf dem Baubetriebshof eingesetzt wird. Seit Mitte der neunziger Jahre wurden ausschließlich Fachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung eingestellt. Von den 16 tariflich Beschäftigten auf dem Baubetriebshof verfügen allein 7 Kollegen über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft im Garten- und Landschaftsbau. Darüber hinaus sind zwei Beschäftigte zu „zertifizierten Baumkontrolleuren“ ausgebildet worden. Zusätzliche Lehrgänge im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, vorwiegend beim DEULA Bildungszentrum und dem Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Warendorf bzw. Wolbeck, runden den hohen Qualifizierungsgrad der Kollegen des Baubetriebshofes ab.

 

Sollte es auch im Jahr 2020 wieder zu einem trockenen Sommer kommen, wird das konzeptionelle Vorgehen der beiden Vorjahre soweit wie möglich umgesetzt. Neben der Baumbewässerung durch den Baubetriebshof werden Bewässerungsleistungen extern vergeben. Die Feuerwehr sowie die Bürgerschaft werden um Unterstützung gebeten und im Notfall unterstützen auch die Kollegen des Wasserwerkes. Baumstandorte innerorts werden mit Wassersäcken ausgestattet. Bei Bedarf erfolgt die Beschaffung weiterer Wassersäcke.

 

Da auf dem Baubetriebshof bereits Fachkräfte eingesetzt werden, und über die möglichen Maßnahmen zur Baumbewässerung hiermit berichtet worden ist, hält die Betriebsleitung eine Beschlussfassung zu den beiden Antragspunkten für nicht erforderlich bzw. die Antragstellung für abgearbeitet.

 

Ergänzender Hinweis:

Die Sachverhaltsdarstellung des Antrages stellt die o.a. „Gehölz- und Heckenpflegearbeiten“ des Baubetriebshofes im Zusammenhang mit dem folgenden u.a. Sachverhalt (kursiv) dar. Dieser Sachverhalt ist einem im Internet veröffentlichten Fachaufsatz von Heiner Löchteken, Baum-Sachverständiger, Dorsten-Lembeck, zum Thema „Jungbaumpflege“ entnommen worden. Da hier kein Zusammenhang mit einem Heckenrückschnitt besteht, wird auf eine Stellungnahme dazu verzichtet. 

 

Auszug aus der Sachverhaltsdarstellung des Antrages: Die Kommune, die ihren Baumbestand ab sofort perfekt pflegt wird erst in 20 oder 30 Jahren wesentliche Kostenreduzierungen in der Unterhaltung feststellen. Die Planer und Fachleute müssen dies deutlich und selbstbewusst vertreten, denn den Kämmerern interessieren eher die Kosten eines überschaubaren Zeitraums.  Modern arbeitende Betriebshöfe, die ihre Mitarbeiter fachkompetent informieren, aus- und weiterbilden, werden jedoch sehr kurzfristig erste Erfolge im Zeitmanagement feststellen.

 

 

 

Verfasst:

gez. Scheunemann

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Können zurzeit nicht beziffert werden

 


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ vom 10.01.2020