Beschlussvorschlag:
Der Bericht über den Stand der Umsetzung des ökologischen Konzeptes im
Wasserschutzgebiet wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Im Jahr 2015 schlug der wissenschaftliche Leiter des Naturschutzzentrums des Kreises Coesfeld den Gemeindewerken vor, auf den rd. 30 Hektar landwirtschaftlichen Flächen des Wasserwerkes der Gemeinde Nottuln, die sich ja gleichzeitig im Naturschutzgebiet Nottulner Berg befinden, ein ökologisches Gesamtkonzept umzusetzen.
Mit einem Informationsaustausch am 22.02.2016, an dem Vertreter des
Naturschutzzentrums des Kreises Coesfeld, der Landwirtschaft, der unteren
Naturschutzbehörde sowie der Gemeindewerke teilgenommen hatten, erfolgte der
Startschuss für die Umsetzung des ökologischen Konzeptes im Wasserschutzgebiet
der Gemeinde Nottuln.
Die Umsetzung des ökologischen Konzeptes betrifft zwei wesentliche
Aspekte. Es geht darum, einerseits die rd. 30 Hektar landwirtschaftlichen
Flächen des Wasserwerkes nach den Maßgaben des Kulturlandschaftsprogramms
(KULAP) des Kreises Coesfeld extensiv zu bewirtschaften sowie auf eine Düngung
zu verzichten und andererseits kulturhistorisch geprägte Landschaftsräume zu erhalten
bzw. nachhaltig zu entwickeln und damit die Artenvielfalt zu fördern. Folgende
Maßnahmen, die nach dem Konzept umgesetzt werden sollen, sind beispielhaft zu
nennen:
- Pflegeumbruch von Flächen und Einbringung
von Samenpotenzial aus der Region (Mahdgutspenden), um mittelfristig
artenreiche Säume und Glatthaferwiesen zu entwickeln.
- Verzicht auf Düngung durch eine extensive
Flächenbewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
- Initialpflanzungen für Gehölze und
Umsetzung von Pflegemaßnahmen,
- Umsetzung eines abgestimmten Wegekonzeptes
zur Besucherlenkung (naturverträglicher Rundweg)
- Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen mit
heimischen Bäumen
Nach nunmehr rd. vier Jahren sind erste Maßnahmen umgesetzt. Aus diesem
Grund wurden Vertreter des Naturschutzzentrums zur Sitzung des
Betriebsausschusses eingeladen, um über den aktuellen Stand der Umsetzung des
ökologischen Konzeptes und den Ausblick auf die nächsten Jahre zu
berichten.
Zusätzlich zu dem Ziel, die Artenvielfalt im Wasserschutzgebiet/Naturschutzgebiet
zu fördern, ist ein weiteres wichtiges Ziel, ein zwischen allen Akteuren
einvernehmlich abgestimmtes Konzept zu erreichen. Neben den Interessen des
Grundwasserschutzes, des Naturschutzes, der Landwirtschaft sowie der Jagd hat
das Gebiet auch für Erholungssuchende eine große Bedeutung. Folge der Vielzahl
von Akteuren ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen häufig
Reibungspunkte auftreten und Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge an die
Betriebsleitung gerichtet werden.
Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass Hunde nicht an der Leine
geführt und Flächen abseits der Wege betreten werden, auf den Flächen mit
Fahrzeugen gefahren wird oder Reiter mit den Pferden die Gehwege abseits der
Münsterlandreitroute, die durch das Wasserschutzgebiet führt, nutzen. Die
Erwartung der „Beschwerdeführer“ geht dann meistens in die Richtung,
Wegeführungen abzupollern, mit Schranken zu versehen oder Verbotsschilder
aufzustellen.
Hier ist die Betriebsleitung der Auffassung, dass das Wasserschutzgebiet
als Teil des Naturschutzgebietes mit möglichst wenig Pollern, Schranken und
Verbotsschildern auskommen sollte. Verbotswidriges Verhalten in Einzelfällen
wird sich auch durch Verbotsschilder nicht in Gänze abstellen lassen. Insofern favorisiert
die Betriebsleitung die Aufstellung von mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmten Hinweistafeln zum Inhalt des ökologischen Konzeptes sowie zum
umweltverträglichen Verhalten im betroffenen Gebiet.
Verfasst:
gez. Scheunemann
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan