Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Vorlage
018/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der am 20.12.2019 gefasste Dringlichkeitsbeschluss:

 

„Mittel in Höhe von 105.000 € werden außerplanmäßig für die Bedienung eines gerichtlichen Vergleichs mit einem Busunternehmen bereitgestellt.“

 

wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.

 

 


Sachverhalt:

Siehe Sachverhalt zum gefassten Beschluss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den gerichtlichen Vergleich ist ein außerplanmäßiger Aufwand sowie eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 105.000,- € entstanden. Die sog. Erheblichkeitsgrenze gem. § 7 III der Haushaltssatzung in Höhe von 25.000 € wurde überschritten.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Dringlichkeitsbeschluss vom 20.12.2019