Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Vorlage
018/2020
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der am 20.12.2019 gefasste
Dringlichkeitsbeschluss:
„Mittel in Höhe von 105.000 € werden
außerplanmäßig für die Bedienung eines gerichtlichen Vergleichs mit einem
Busunternehmen bereitgestellt.“
wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.
Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zum gefassten Beschluss.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den gerichtlichen Vergleich ist ein außerplanmäßiger Aufwand sowie eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 105.000,- € entstanden. Die sog. Erheblichkeitsgrenze gem. § 7 III der Haushaltssatzung in Höhe von 25.000 € wurde überschritten.
Anlagen:
Anlage 1 - Dringlichkeitsbeschluss vom 20.12.2019