Beschlussvorschlag:
Die mit dem Haushaltsplan 2020 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Sachverhalt:
I.
Veränderungen
im Stellenplan
In der nichtöffentlichen
Sitzungsvorlage Nr. 02/2020 sind die Änderungen im Stellenplan 2020 gegenüber
dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen (m/w/d) –
dargestellt worden.
Zusammenfassend kann
öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung der Ergebnisse
verschiedener Stellenbewertungsverfahren auch folgende Stellenausweitungen
vorgenommen werden sollen:
1. Neueinrichtung
einer Teilzeitstelle „Unterstützung Entwicklung Wirtschaftsstrategie“
(Entgeltgruppe 6 TVöD). Die Stelle wird durch den Wegfall einer gleichwertigen
Teilzeitstelle aus dem Bereich Gleichstellung/Lokale Agenda kompensiert.
2. Neueinrichtung
einer Teilzeitstelle im Bereich Interner Service „Digitalisierungsbeauftragte/r
(m/w/d)“ (Entgeltgruppe 9c TVöD). Die Stelle wird durch die Reduzierung einer
gleichwertigen Vollzeitstelle im Bereich Interner Service kompensiert.
3. Neueinrichtung
einer Stelle im Finanzzentrum Baumberge (Entgeltgruppe 8 TVöD)
4. Neueinrichtung
einer Stelle im Bereich „Bauplanung und Liegenschaften“ (Entgeltgruppe 8 TVöD)
5. Aufstockung
einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Bereich „Ordnungswesen“
(Entgeltgruppe 6 TVöD)
6. Aufstockung
einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Bereich „Standesamt“
(Entgeltgruppe 9c TVöD)
Insbesondere durch
die Stellenausweitungen der unter Ziffern 3, 4 und 5 genannten Stellen, soll
die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Fachkräfte zu
gewinnen und dauerhaft zu beschäftigen.
Die Personalkosten
der Stellenausweitung unter Ziffer 3 werden teilweise durch die, im Rahmen der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, getroffene Kostenteilung als Sachkosten
durch die Gemeinde Havixbeck erstattet.
Zur
Nachwuchskräfteförderung soll eine neue Stelle (Entgeltgruppe 5 TVöD)
eingerichtet werden (Demografie-Ausgleich). Bei drei Stellen zur
Nachwuchskräfteförderung kann der kw-Vermerk umgesetzt werden, da die
Nachwuchskräfte Planstellen übernommen haben/übernehmen werden.
Darüber hinaus kann die Umsetzung eines
kw-Vermerkes für eine Vollzeitstelle „Rechtsangelegenheiten“ und
„Fachbereichsleitung“ (A 14 LBesG NRW/Entgeltgruppe 14 TVöD) wie im letzten
Haushaltsjahr geplant erfolgen.
II.
Personalkostenentwicklung
Grundsätzlich werden die
Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung
der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer
personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen
besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und
Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene
Instrumente, der Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan/ Arbeitsverteilungsplan.
Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt
ein rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für
Anzahl und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über
die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche
beizufügen (Stellenübersicht).
Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan
ist eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung
der SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.
Im Rahmen der Kalkulation der
Personalaufwendungen werden immer nur die Stellen aus dem
Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit werden immer nur
die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw.
voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit
befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die nur
teilweise besetzt sind.
Eine Verringerung der kalkulierten
Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten
Stellen/Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den
tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.
Die Personalaufwendungen haben sind
gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um rund
T € 273 erhöht. Die Mehrkosten entstehen im
Wesentlichen durch die Berücksichtigung von unbeeinflussbaren Mehrbedarfen,
insbesondere aufgrund von Tarif- und Besoldungsentwicklung sowie unabdingbaren
Stellenausweitungen.
Als Anlagen 1 und 2 sind die, gegenüber den
mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegten Stellenplänen, geänderten Stellenpläne
für die Beamten und Beschäftigten beigefügt. Die Änderungen sind in den Anlagen
im Fettdruck/grau hinterlegt dargestellt.
III.
Pensions-
und Beihilferückstellungen
Die Basis für die Berechnung der Pensions-
und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen
Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der
Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2020 – 2023 vorgenommen.
Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen
und Pensionsrückstellungen sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der
vergangenen Jahre zurückzuführen.
a. Versorgungsempfänger
In den Versorgungsaufwendungen sind zum
einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die
Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine negative
Veränderung von rund 48 T € zu verzeichnen.
Grundsätzlich ist der Bereich der
Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten
die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamtinnen und Beamten
sowie der Pensionäre zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung
berücksichtigt werden.
b. Aktive
Beamtinnen und Beamten
Für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind
die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendung des Haushaltsjahres 2020 sind mit 5.958.852 € kalkuliert.
Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 668.560 € eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet
Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet