Betreff
Stellenplan 2020
Vorlage
001/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die mit dem Haushaltsplan 2020 vorgelegten Stellenpläne sind angepasst worden. Die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.


Sachverhalt:

 

     I.        Veränderungen im Stellenplan

 

In der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 02/2020 sind die Änderungen im Stellenplan 2020 gegenüber dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber/innen (m/w/d) – dargestellt worden.

 

Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass neben der Umsetzung der Ergebnisse verschiedener Stellenbewertungsverfahren auch folgende Stellenausweitungen vorgenommen werden sollen:

 

1.       Neueinrichtung einer Teilzeitstelle „Unterstützung Entwicklung Wirtschaftsstrategie“ (Entgeltgruppe 6 TVöD). Die Stelle wird durch den Wegfall einer gleichwertigen Teilzeitstelle aus dem Bereich Gleichstellung/Lokale Agenda kompensiert.

 

2.       Neueinrichtung einer Teilzeitstelle im Bereich Interner Service „Digitalisierungsbeauftragte/r (m/w/d)“ (Entgeltgruppe 9c TVöD). Die Stelle wird durch die Reduzierung einer gleichwertigen Vollzeitstelle im Bereich Interner Service kompensiert.

 

3.       Neueinrichtung einer Stelle im Finanzzentrum Baumberge (Entgeltgruppe 8 TVöD)

 

4.       Neueinrichtung einer Stelle im Bereich „Bauplanung und Liegenschaften“ (Entgeltgruppe 8 TVöD)

 

5.       Aufstockung einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Bereich „Ordnungswesen“ (Entgeltgruppe 6 TVöD)

 

6.       Aufstockung einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle im Bereich „Standesamt“

          (Entgeltgruppe 9c TVöD)

 

Insbesondere durch die Stellenausweitungen der unter Ziffern 3, 4 und 5 genannten Stellen, soll die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft zu beschäftigen.

 

Die Personalkosten der Stellenausweitung unter Ziffer 3 werden teilweise durch die, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, getroffene Kostenteilung als Sachkosten durch die Gemeinde Havixbeck erstattet.

 

Zur Nachwuchskräfteförderung soll eine neue Stelle (Entgeltgruppe 5 TVöD) eingerichtet werden (Demografie-Ausgleich). Bei drei Stellen zur Nachwuchskräfteförderung kann der kw-Vermerk umgesetzt werden, da die Nachwuchskräfte Planstellen übernommen haben/übernehmen werden.

 

Darüber hinaus kann die Umsetzung eines kw-Vermerkes für eine Vollzeitstelle „Rechtsangelegenheiten“ und „Fachbereichsleitung“ (A 14 LBesG NRW/Entgeltgruppe 14 TVöD) wie im letzten Haushaltsjahr geplant erfolgen.

 

 

 

   II.        Personalkostenentwicklung

 

Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan/ Arbeitsverteilungsplan.

 

Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen (Stellenübersicht).

 

Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.

 

Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen werden immer nur die Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die nur teilweise besetzt sind.

 

Eine Verringerung der kalkulierten Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um rund

T € 273 erhöht. Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch die Berücksichtigung von unbeeinflussbaren Mehrbedarfen, insbesondere aufgrund von Tarif- und Besoldungsentwicklung sowie unabdingbaren Stellenausweitungen.

 

Als Anlagen 1 und 2 sind die, gegenüber den mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegten Stellenplänen, geänderten Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten beigefügt. Die Änderungen sind in den Anlagen im Fettdruck/grau hinterlegt dargestellt.

 

 

 III.        Pensions- und Beihilferückstellungen

 

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2020 – 2023 vorgenommen.

 

Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der vergangenen Jahre zurückzuführen.

 

a.       Versorgungsempfänger

 

In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine negative Veränderung von rund 48 T € zu verzeichnen.

 

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Pensionäre zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 

b.       Aktive Beamtinnen und Beamten

 

Für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendung des Haushaltsjahres 2020 sind mit 5.958.852 € kalkuliert.

Für Versorgungsaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 668.560 € eingeplant.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet

Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet