Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Industriepark I/II" gemäß § 13 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
183/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Abwägung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriepark I/II“ wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

2.    Die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriepark I/II“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Antragsteller trat bereits im Jahr 2010 mit dem Begehren der Änderung des o.g. Bebauungsplans an die Gemeinde heran. Es folgte die Bearbeitung des Verfahrens mit Aufstellungsbeschluss durch den Rat vom 21.12.2010. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Anschluss. Im April 2011 wurde auf Grund der nicht mehr gebotenen Notwendigkeit, auf Wunsch des Antragsstellers, das Verfahren eingestellt. Im November 2018 wurde nun von Seiten des Antragstellers begehrt, das Verfahren wieder aufzunehmen. Dem Vorhaben, im nördlichen Randbereich des Grundstückes eine überdachte Lagerhalle zu errichten, standen bereits zum damaligen Zeitpunkt zwei Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I/II“ entgegen. Zum einen verläuft dort die Baugrenze in einem Abstand von drei Metern zur Straße; der Bauherr möchte jedoch bis auf einen Meter an die Straße heranrücken. Zum anderen wird dort eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Um das Vorhaben dennoch zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung kann im Wege eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB erfolgen, wobei von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Da sich die städtebauliche Bewertung gegenüber dem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2010 nicht geändert hat, wird auf Vorlage 186/2010 verwiesen.

Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragssteller. Einnahmen in Höhe von 937,50 € auf Grundlage des Vertrages „Vereinbarung zur Erstattung von Planungskosten als städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB“.

 


Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahmen mit Abwägungstabelle

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung